Effizient laufende Biogasanlagen, wie diejenige der Familie Bigler in Moosseedorf (BE), wären mit der aktuellen Version des Energieversorgungsgesetzes gefährdet. Bild: Ökostrom Schweiz

Ökostrom Schweiz: Motion Fässer nimmt erste Hürde im Ständerät - Aufwind für Energie aus Biomasse

(PM) Der Ständerat hat den Ernst der Lage erkannt. Die Motion von Ständerat Daniel Fässler «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen» ist einstimmig in der kleinen Kammer angenommen worden. Das deutliche Ja bekräftigt den politischen Willen, den Klimaschutz in der Schweiz zu fördern.


Das Potenzial an Biomasse (Holz, Hofdünger und organische Reststoffe) in der Schweiz ist ausgesprochen gross. Aus ihr erneuerbare Energie zu gewinnen entspricht einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und trägt dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu senken. Biomasseanlagen in der Schweiz aufrecht zu erhalten und deren Zubau zu fördern, bedeutet aber auch eine höhere Wertschöpfung im ländlichen Raum, Arbeitsplätze im Inland sowie bessere Netzstabilität dank wetterunabhängiger Energieproduktion.

Motion verlangt vollumfassende tragfähige Lösungen
Der Ständerat beauftragt mit der Annahme der Motion den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit Biomasseanlagen (Holz + Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Dafür müssen ämterübergreifend gesetzliche Rahmenbedingungen und nachhaltige Förderinstrumente geschaffen werden, damit die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen während der Amortisationszeit gewährt ist und Investitionssicherheit garantiert bleibt.

Energiegesetz bedroht bestehende Anlagen
Landwirtschaftliche Biomasseanlagen produzieren nicht nur erneuerbaren Strom, Brenn- und Treibstoff aus Hofdünger, organischen Abfällen oder Holz. Sie erbringen bei der Nutzung der landwirtschaftlichen Biomasse oder Holz auch wertvolle Leistungen für den Klimaschutz, indem grosse Mengen des klimaschädlichen Gases Methan in Energie umgewandelt werden. Aktuell werden die verschiedenen Leistungen von Biomasseanlagen über die Energiegesetzgebung abgegolten (Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom).

Dieses Förderinstrument soll im Rahmen einer Totalrevision des Energiegesetzes per 2023 auslaufen und durch einmalige Investitionsbeiträge ersetzt werden. Für Biomasseanlagen mit ihren vergleichsweise hohen Betriebskosten würde dies bedeuten, dass bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen Anlagen zugebaut würden. Dies wäre ein beträchtlicher Rückschritt im Bereich Klimaschutz. Stattdessen muss eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden werden, welche die Rentabilität von Biomasseanlagen - unabhängig, ob sie Strom, Brenn- oder Treibstoffe produzieren - langfristig garantiert und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche erbracht werden, abgelten. Die eingereichte Motion Fässler, welche parteiübergreifend unterstützt wurde, nimmt diese Forderungen auf und trägt damit den wertvollen Leistungen von Biomasseanlagen Rechnung.

Annahme der Motion ist ein starkes Zeichen
Wir von Ökostrom Schweiz, dem Fachverband landwirtschaftliches Biogas, sind sehr dankbar für das Ja im Ständerat und erwarten nun auch vom Nationalrat, gleichzuziehen. Auf dass der Bundesrat in der Folge griffige Massnahmen und Gesetzesänderungen unterbreitet, damit der Erhalt und Zubau von Biomasseanlagen in der Schweiz langfristig gesichert werden.

Text: Ökostrom Schweiz

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