Von den fünf Standorten, die neu im jurassischen Richtplan aufgeführt sind, kann der Kanton Jura jenen von Haute Borne bereits für sein Modellprojekt nutzen. Die dabei gesammelten Erfahrungen können dereinst in die Realisierung von Windparkprojekten an den vier übrigen Standorten einfliessen.
Keine erhebliche Auswirkungen auf UNESCO-Welterbestätte
In Bezug auf den Standort Peu-Claude, der rund zehn Kilometer von der UNESCO-Welterbestätte La Chaux-de-Fonds / Le Locle entfernt liegt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind und die Windenergienutzung von überwiegendem Interesse ist. Bei den drei übrigen Standorten (Sur Rosé – Plain Fayen, Les Boulaies und Champ du Fol) sind noch zusätzliche richtplanerische Abklärungen erforderlich, bevor die Nutzungsplanung in Angriff genommen werden kann. Diese Abklärungen betreffen insbesondere den Vogelschutz. Der Bundesrat hat diese drei Standorte deshalb im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» genehmigt anstatt im Koordinationsstand «Festsetzung».
150 GWh Windstrom
Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet, das im September 2020 überarbeitet wurde. Darin gibt der Bund den Kantonen einen Orientierungsrahmen für ihren Beitrag zu seinen Ausbauzielen vor. Bis 2050 soll der Kanton Jura jährlich bis zu 180 GWh Strom aus Windkraft produzieren. Für das Jahr 2035 hat sich der Kanton selbst eine Jahresproduktion von 150 GWh Windstrom zum Ziel gesetzt.
Richtplanung Kanton Jura
Text: Generalsekretariat UVEK
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