Der Rat folgte der vorberatenden Kommission. Diese stellte keinen Bedarf fest, die geltenden Regelungen zu ändern.

Nationalrat: Bestimmungen zur Wasserkraft werden nicht gelockert

(sda) Die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft sollen nicht gelockert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Standesinitiative des Kantons Wallis abgelehnt, die verlangte, insbesondere den Schutz der Gewässer zu lockern. Der Entscheid fiel mit 109 zu 72 Stimmen. Zuvor hatte bereits der Ständerat der Initiative keine Folge gegeben. Sie ist damit vom Tisch.


Der Kanton Wallis argumentierte, dass es mit den geltenden Gesetzesbestimmungen in der Schweiz nicht möglich sei, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder angemessen auszubauen. Deshalb müssten die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft, insbesondere das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, gelockert werden.

Insgesamt vertretbar
Der Rat war jedoch nicht dieser Meinung. Er folgte der vorberatenden Kommission. Diese argumentierte, dass man sich bewusst sei, dass bei der Nutzung von Gewässern verschiedene Interessen aufeinandertreffen würden. Die Kommission stelle aber keinen Bedarf fest, die geltenden Regelungen zu ändern. Die Bestimmungen zu den Restwassermengen hätten sich bewährt und würden massvoll umgesetzt. Die Einbussen in der Stromproduktion aufgrund der Vorschriften an die Restwassermengen hält die Kommission insgesamt für vertretbar.

©Text: Keystone SDA

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1 Kommentare

Max Blatter

Klar ist: Erneuerbare Energien sind zwar "erneuerbar" (was sie langfristig zur einzigen verantwortbaren Energieressource macht), aber auch ihre Nutzung führt zu Belastungen des Ökosystems (die direkte Nutzung der Solarstrahlung bildet vielleicht eine Ausnahme).

Klar ist aber auch: Diese Belastungen des Ökosystems können und sollen minimiert werden. Dazu braucht es einerseits klare Bestimmungen, die andererseits aber mit Augenmaß und vor allem im direkten Gespräch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der "Energie-Seite" und denjenigen der "Natur-, Landschafts- und Artenschutz-Seite" flexibel umgesetzt werden müssen.

Es bringt nichts, aus einer durch Scheuklappen behinderten Sichtweise einseitige Lockerungen (Wasserwirtschafts-Lobby) oder einseitige Verschärfungen (Natur- und Landschaftsschutz-Organisationen) durchsetzen zu wollen.

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