Wie bereits die ElCom, hat nun also auch das Bundesgericht festgestellt, dass der Durchführung eines formellen Tarifprüfungsverfahrens nichts im Wege steht.

Elcom: Bundesgericht bestätigt Zwischenverfügung zum Thema Rückmeldungen zu Kostenrechnungen

(Elcom) Mit Urteil 2C_109/2020 und 2C_115/2020 vom 7. Oktober 2020 hat das Bundesgericht eine Zwischenverfügung der ElCom bestätigt, in welcher sie einen Antrag mehrerer Netzbetreiberinnen auf Einstellung des Tarifprüfungsverfahrens abgewiesen hatte (ElCom-Zwischenverfügung 211-00300 vom 7. Februar 2019).


Die Netzbetreiberinnen gingen davon aus, dass von Seiten der ElCom keinerlei Vorbehalte gegenüber den deklarierten Ist- und Planwerten in der Kostenrechnung bestanden haben. Aus ihrer Sicht seien die von der Tarifprüfung erfassten Jahre bereits abgeschlossen gewesen. Sie verwiesen dabei insbesondere auf die automatisierten Rückmeldungen zur Kostenrechnung und stellten sich auf den Standpunkt, dass die erhaltenen Rückmeldungen der nachträglichen Eröffnung eines Tarifprüfungsverfahrens entgegenstehen würden.

Weder eine Genehmigung noch einen Verzicht
Das Bundesgericht führt in seinem Urteil aus, dass die ElCom mit den Rückmeldungen zur Kostenrechnung weder eine Genehmigung der Tarife noch einen Verzicht auf ein künftiges Tarifprüfungsverfahren ausdrücklich mitgeteilt hat. Auch die Prüfung der konkreten Umstände liess nicht erkennen, dass die Netzbetreiberinnen ein berechtigtes Vertrauen darin haben durften, dass ihre Kosten und Tarife von der ElCom nicht in einem formellen Verfahren überprüft werden könnten.

Wie bereits die ElCom, hat nun also auch das Bundesgericht festgestellt, dass der Durchführung eines formellen Tarifprüfungsverfahrens nichts im Wege steht.

Verfügungen 2019 >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

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