Das Bundesgericht weist in seinem am 13.5.20 publizierten Urteil darauf hin, dass Suisse Eole nicht direkt in das Windpark Montagne de Buttes involviert ist. Bild: Bundesgericht

Bundesgericht: Lehnt Beschwerde gegen Windpark Montagne de Buttes im Neuenburger Jura ab

(SDA) Das Bundesgericht hat eine Einsprache gegen den Windpark Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg abgelehnt. Die Beschwerdeführer vertraten die Meinung, dass Staatsrat Laurent Favre (FDP) bei diesem Dossier in den Ausstand hätte treten müssen, da er in der Vergangenheit Suisse Eole präsidierte. (Texte en français >>)


Das Bundesgericht weist in seinem am 13.5.20 publizierten Urteil darauf hin, dass Suisse Eole nicht direkt in das Windpark Montagne de Buttes involviert ist und Regierungsrat Favre das Präsidium dieser Vereinigung mehr als fünf Jahre zuvor abgegeben hatte.

Die Neuenburger Kantonsregierung, darunter auch Favre als Vorsteher des Departementes für Raumentwicklung und Umwelt, genehmigte den Nutzungsplan für das Windparkprojekt auf den Neuenburger Anhöhen am 9. Mai 2019. Die Gegner legten Rekurs ein und vertraten die Meinung, dass Favre den Nutzungsplan wegen seiner Rolle bei Suisse Eole nicht hätte unterzeichnen dürfen. Die Neuenburger Regierung war demgegenüber der Ansicht, dass diese früher ausgeübte Rolle den Ausstand ihres Regierungskollegen nicht rechtfertige.

Neuenburger Kantonsgericht stützte diese Auffassung
Das Neuenburger Kantonsgericht stützte diese Auffassung. Die Gegner des Projektes legten am 9. Januar 2020 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die höchsten Richter in Lausanne erinnern in ihrem Urteil vom vergangenen 24. März daran, dass Exekutivmitglieder nur dann in den Ausstand treten müssen, wenn sie ein spezifisches Interesse in einer Angelegenheit haben, zuvor eine persönliche Meinung in einem Interessenkonflikt vertreten haben oder schwere und wiederholte Verfahrens- oder Ermessensfehler begangen haben.

Favre habe seine Überzeugung, dass die Schweiz erneuerbare Energien fördern sollte, immer deutlich und öffentlich vertreten, hält das Bundesgericht fest. Als Regierungsrat habe er aber dessen ungeachtet keinerlei vorgefasste Meinung gegenüber den Gegnern der Windenergie ausgedrückt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde deshalb ab.

10% des Stromverbrauchs des Kanton Neuenburg
Der Windpark mit seinen 19 Windenergieanlagen soll jährlich 100 Millionen Kilowattstunden produzieren. Das entspricht 10% des Stromverbrauchs des Kantons Neuenburg und 33% des Stromverbrauchs aller neuenburgischen Haushalte.

©Texte: Keystone SDA und Suisse Eole

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