10 bis 15 Windkraftanlagen werden erst 2020 in Betrieb gehen. Das hat negative Auswirkungen für das Projekt, da sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1.1.2020 in Betrieb gehen, um 1 ct/kWh verringert. ©Bild: Trianel GmbH

Senvion-Insolvenz: Fertigstellung des Offshore-Windparks Borkum II verzögert sich bis 2020

(ee-news.ch) 16 von 32 Windkraftanlagen im Trianel Windpark Borkum II sind errichtet. In der ersten Dezemberwoche 2019 erreicht damit die Anlageninstallation im kommunalen Offshore-Windpark Halbzeit. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin für den Windpark bis Ende 2019 kann jedoch nicht mehr gehalten werden. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen derzeit davon aus, dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windkraftanlagen bis ins erste Halbjahr 2020 andauern könnte.


„Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen können“, erklärt Irina Lucke, technische Geschäftsführerin der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Die Insolvenz des Vertragspartners Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlage verantwortlich war, hatte sich mit massiven Verzögerungen auf den Bauzeitplan ausgewirkt. Dadurch verschob sich der Beginn der Installationsarbeiten in den Spätsommer 2019 mit negativen Folgen für den weiteren Bauablauf.

Härtefallregelung auch für Offshore-Windparks gefordert
Die Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH geht davon aus, dass 10 bis 15 Windkraftanlagen erst nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen können und das habe negative Auswirkungen für das Projekt. Denn nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) reduziert sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1.1.2020 in Betrieb gehen, um 1 ct/kWh. Das könne für das Unternehmen und die beteiligten kommunalen Unternehmen einen Schaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe bedeuten.

Der offizielle Referentenentwurf für das deutsche Kohleausstiegsgesetz von Anfang November sieht eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vor, die wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können. Für Offshore-Projekte gibt es diese Härtefallregelung bisher aber nicht. Die Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH fordert nun auch eine Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte. Eine Härtefallklausel, die die nächste Degressionsstufe vom 1.1.2020 auf den 1.7.2020 in dem besonderen Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebt, würde die Belastungen der kommunalen Anteilseigner auffangen können. 20 Stadtwerke, regionale Energieversorger und kommunalnahe Unternehmen sind am Trianel Windpark Borkum II beteiligt. Neben der EWE AG mit einem Anteil von 37.5 Prozent ist ein Joint Venture des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich und der Fontavis AG mit 24.51 Prozent an TWB II beteiligt. Die Stadtwerke-Kooperation Trianel gemeinsam mit 17 Stadtwerken aus Deutschland halten einen Anteil von 37.99 Prozent.

Text: ee-news.ch, Quelle: Trianel GmbH

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