Die ungarische Regierung hat die Beiträge der Beteiligten im Verfahren nicht ernstgenommen. Nun haben sich die Betroffenen an das zuständige Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) gewandt. ©Bild: Greenpeace Energy

Verstösse beim Umweltprüfverfahren zum ungarischen AKW Paks II: Betroffene legen offiziell Beschwerde beim Aarhus-Komitee ein

(PM) Mehrere Organisationen und Einzelpersonen haben vor dem Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde über Unregelmässigkeiten bei der Genehmigung des ungarischen Atomkraftwerkes Paks II eingereicht. Die Beschwerdeführer aus fünf EU-Staaten werfen darin der ungarischen Regierung vor, mehrere Vorgaben der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum geplanten AKW-Projekt missachtet und damit gegen internationales Recht verstossen zu haben.


Die tschechische Umwelt-NGO Calla, die deutsche Energiegenossenschaft Greenpeace Energy, die Stiftung Terra Mileniul III aus Rumänien, das Österreichische Ökologie-Institut, das Umweltinstitut München sowie die Privatpersonen Brigitte Artmann und Jan Haverkamp haben deshalb eine entsprechende schriftliche Stellungnahme an das Aarhus-Komitee in Genf übersandt.

Wesentliche Einwände nicht berücksichtigt
Anfang 2015 hatte Ungarn allen EU-Staaten offiziell seine Absicht mitgeteilt, das AKW Paks II bauen zu wollen. Daraufhin hatten zahlreiche Länder – darunter die der beschwerdeführenden Organisationen – Ungarn mitgeteilt, dass sie an einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen möchten. Das UVP-Verfahren war im September 2016 mit der Genehmigung durch die zuständige Behörde beendet worden. Dabei waren aber wesentliche Einwände nicht berücksichtigt worden. So hatten die an der jetzt eingereichten Beschwerde Beteiligten im UVP-Verfahren zwischen 2015 und 2016 mit kritischen Stellungnahmen sowie bei Anhörungen auf verschiedene ökologische Risiken des geplanten AKW-Neubaus aufmerksam gemacht, wie etwa unzureichende Pläne für den Umgang mit dem anfallenden Atommüll, das Risiko schwerer Atomunfälle mit grenzüberschreitenden Folgen oder einen drohenden Temperaturanstieg der Donau durch zu heisses Kühlwasser des Atomkraftwerks. „Offenbar hat die ungarische Regierung die Beiträge der betroffenen Beteiligten im Verfahren aber überhaupt nicht ernstgenommen“, sagt Gabriele Mraz vom Österreichischen Ökologie-Institut. Die Beschwerdeführer*innen kritisieren unter anderem folgende Punkte:

Keine Alternativen geprüft
Im Verfahren selbst stand nur der Bau des Kernkraftwerks Paks II am bestehenden Standort Paks auf Grundlage der ungarischen Energiestrategie zur Debatte. In Ungarn wurden weder alternative Standorte noch alternative Atomreaktorkonstruktionen oder alternative Wege zur Deckung der benötigten Energieerzeugung – etwa durch erneuerbare Energien – in Betracht gezogen. Dies widerspricht der Aarhus-Konvention, wonach zu Beginn des Verfahrens noch alle Optionen möglich sein müssen.

Zu wenig informiert
Die Beteiligten sind von der ungarischen Regierung weder über den Verlauf des UVP-Verfahrens, die Veröffentlichung neuer Dokumente und veränderter Einspruchsfristen und Bautermine, noch über die abschliessende Genehmigung für den AKW-Bau aktiv informiert worden. Zudem hatten von Ungarn bereitgestellte Dokumente nicht die erforderliche inhaltliche Qualität.

Verbale Angriffe während Anhörung
Verfahrensbeteiligte wurden von ungarischen Regierungsvertretern während einer öffentlichen Anhörung in Ungarn direkt verbal angegriffen, ohne dass die Organisatoren der Anhörung dies unterbunden hätten. Dies steht ebenfalls im Widerspruch zur Aarhus-Konvention.

Klage vor ungarischem Gericht nicht möglich
„Das Verhalten der ungarischen Behörden betrachten wir als ernsthafte Verletzung unserer Rechte als Beteiligte und gehen deshalb nun gemeinsam gegen diese Verstösse vor“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. Eine Klage vor einem ungarischen Gericht ist den Beschwerdeführern in dieser Sache nicht möglich, nachdem das oberste Gericht des Landes Anfang 2019 verfügt hatte, dass derartige Schritte nur innerhalb der von offiziellen Stellen gesetzten Fristen erlaubt sind, die internationale Beteiligten zu spät mitgeteilt wurden. Die Beteiligten rechnen damit, dass sich das zuständige Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) noch vor der Sommerpause mit der eingereichten Beschwerde befassen dürfte. Parallel wird auch eine Beschwerde an das Implementation Committee des Espoo-Übereinkommens vorbereitet.

Hintergrund zu Paks II
Bereits seit Mitte der 1980er Jahre sind am ungarischen Standort Paks vier Atomreaktoren mit einer Gesamtnettoleistung von rund 1800 Megawatt (MW) in Betrieb. Die geplante Abschaltung sollte Mitte der 2020er Jahre nach Ablauf der 40-jährigen Lebensdauer erfolgen. Um Engpässe in der Stromversorgung zu vermeiden, sollen unter dem Namen Paks II zwei neue Reaktoren mit einer Gesamtnettoleistung von 2400 MW am selben Standort gebaut werden. Nach der ursprünglichen offiziellen Planung werden die Investitionskosten auf rund zwölf Milliarden Euro veranschlagt. Die Reaktoren sollen ab 2026/27 Strom erzeugen. Laut der World Nuclear Association gibt es einen russischen Finanzierungsvorschlag für 80 Prozent der Investitionskosten. Das ungarische Parlament hat den Finanzierungsbedingungen im Februar 2017 zugestimmt. Das russische Staatsunternehmen Rosatom rechnet mit dem Baubeginn im Jahr 2020.

Schriftliche Stellungnahme an das Aarhus-Komitee in Genf >>

Text: Greenpeace Energy eG

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