Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Instrument für den Klimaschutz. Es dient dazu, die Treibhausgase der Schweizer Unternehmen zu senken, die einen besonders hohen Ausstoss aufweisen. Zwischen 2013 und 2020 wird die zulässige Obergrenze für Emissionen um mindestens 13% gesenkt (siehe Faktenblatt).
Die Schweiz möchte ihr EHS mit dem der EU verknüpfen, damit hiesige Unternehmen am grösseren und liquideren EU-Emissionsmarkt teilnehmen können und von den selben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus der EU profitieren. Dazu wurde am 23. November 2017 ein Abkommen mit der EU unterzeichnet. Das Parlament hat dieses Abkommen am 22. März 2019 genehmigt und die nötigen Änderungen am geltenden CO2-Gesetz angenommen. Für die Umsetzung dieser Beschlüsse muss die CO2-Verordnung angepasst werden. Das Verknüpfungsabkommen soll auf 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Einbindung der Zivilluftfahrt und fossiler Kraftwerke
Mit der Teilrevision der CO2-Verordnung sollen neu auch die CO2-Emissionen der Zivilluftfahrt und von allfälligen fossilen Kraftwerken (siehe Link zu Faktenblatt unten) ins Schweizer EHS einbezogen und damit gesamthaft laufend vermindert werden. Dies ist im EHS der EU bereits heute der Fall. Die Regelung würde Inlandflüge sowie Flüge aus der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) betreffen. Damit die Verknüpfung auch nach 2020 gilt, sollen die notwendigen Bestimmungen im totalrevidierten CO2-Gesetz aufgenommen werden, das zurzeit im Parlament beraten wird. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Juli 2019.
- Entwurf CO2-Verordnung >>
- Erläuternder Bericht >>
- Faktenblatt: Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU >>
Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
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