Den Prozess ins Rollen brachte die Atomaufsicht ENSI, welche beim AKW Beznau die gesetzlichen Vorgaben beim Strahlenschutz ignoriert hatte.

Ständerat: Will neu vorgeschlagenen Grenzwerte für Ausserbetriebnahme von AKW prüfen - weiterhin offene Fragen beim Strahlenschutz

(ee-news.ch) Unabhängige Experten sollen aufzeigen, welche Auswirkungen vorgesehene Änderungen in der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung haben. Der Ständerat hat beim Bundesrat einen Bericht über radioaktive Strahlung im Alltag und über Strahlenschutz in Auftrag gegeben. Darin sollen Strahlenschutz- und Medizinexperten aufzeigen, in welchem Verhältnis die neu vorgeschlagenen Grenzwerte für die Ausserbetriebnahme von Kernanlagen zum Strahlenschutz stehen.


Weiter sollen etwa die Vorschriften mit internationalen Empfehlungen und Standards verglichen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich einbezogen werden. Die SES begrüsst den heutigen Ständeratsentscheid, die geltenden Strahlenschutzbestimmungen der Schweizer AKW von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Diese Bestimmungen wurden jüngst massiv abgeschwächt.

Zweifelhafte Revision der Kernenergieverordnung
Das Kommissionspostulat entstand im Zusammenhang mit der Revision der Kernenergieverordnung im letzten Jahr. Diese wurde unter anderem auch von der SES kritisiert, da die Revision die geltenden Vorgaben im Bereich Strahlenschutz stark abschwächte. Die damalige Bundesrätin Doris Leuthard setzte die Verordnung aber trotz breiter Kritik und hängigem Kommissionspostulat in einer letzten Amtshandlung vor ihrem Rücktritt in Kraft. SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht dazu: «Eine Verordnungsrevision zu beschliessen, deren Auswirkungen auf den Bevölkerungsschutz im Nachhinein noch abgeklärt werden müssen, stellt für meine Begriffe ein ziemlich eigenartiges Vorgehen dar. Die Nachforderungen des Ständerats werfen kein gutes Licht auf die Verordnungsrevision.»

Situation im AKW Beznau weiterhin unklar
Den Prozess ins Rollen brachte die Atomaufsicht ENSI, welche beim AKW Beznau  die gesetzlichen Vorgaben beim Strahlenschutz ignoriert hatte. Die SES unterstützt mit anderen Umweltorganisationen Anwohnerinnen und Anwohner bei einer entsprechenden Beschwerde. Mit der Revision der Kernenergieverordnung wurde einseitig der Parteistandpunkt des ENSI in die neue Verordnung übertragen, der Weiterbetrieb von Beznau damit quasi legitimiert. Das Rechtsverfahren steht mittlerweile vor Bundesgericht.

Texte: ee-news.ch, Quelle: Parlamentsdienste und Schweizerische Energie-Stiftung

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert