Grafik zur Einordnung der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen. Die Schallemissionen eine Windenergieanlage unter Volllast sind auf 200 Meter Entfernung leiser als eine ruhige Unterhaltung. ©Bild: BWE

BWE: Schallemissionen von Windenergieanlagen halten strenge Grenzwerte der TA Lärm ein

(BWE) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formuliert in ihrem neuen Bericht ‚Leitlinien für Umgebungslärm‘ Empfehlungen hinsichtlich der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen – unter anderem auch für die Windenergie. Der deutsche Bundesverband Windenergie (BWE) ordnet diese Empfehlungen in den aktuellen regulatorischen Rahmen in Deutschland ein.


Die WHO empfiehlt in ihrem Bericht, dass Schallemissionen aus Windenergieanlagen in der unmittelbaren Nähe von allgemeinen Wohngebieten unter Tag einen Wert von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Für den Betrieb von Windenergieanlagen bei Nacht erteilt die WHO keine explizite Empfehlung.

TA Lärm geht über WHO-Empfehlungen hinaus
„In Deutschland sind die Schallemissionen von Windenergieanlagen bereits heute ein wichtiger Bestandteil der immissionsrechtlichen Prüfung. Die strengen Vorgaben aus dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. In Teilen gehen die aktuellen Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO hinaus. So bestehen klare Richtwerte für Schallemissionen aus Windenergieanlagen bei Nacht, die in allgemeinen Wohngebieten bei 40 dB(A) liegen. Der Schutz von Anwohnern ist also bereits heute gelebte Praxis“, kommentiert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie (BWE).

Empfehlungen zur Windenergie haben fakultativen Charakter
Die seitens der WHO ausgesprochenen Empfehlungen zur Windenergie müssen ausserdem im Kontext der Gesamtpublikation verstanden werden. Die WHO-Publikation untersucht die Lärmquellen Strassenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt, Windenergie und Freizeitlärm und gibt jeweils spezifische Empfehlungen. Dabei wird unterschieden, welche Massnahmen dringend empfohlen werden (strong recommendation) und welche fakultativ sind (conditional recommendation). Während die Empfehlung in den Bereichen Strassenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und Freizeitlärm als dringend kategorisiert sind, stellt die WHO deutlich klar, dass die Empfehlungen zur Windenergie nur einen fakultativen Charakter haben. Von den im Bericht untersuchten Lärmquellen ist die Windenergie damit der schwächste Lärmemittent.

Zur Erklärung dieser Einordnung schreibt die WHO, dass die vorhandene Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen nicht ausreicht, um fundierte Aussagen zu treffen. Aufgrund der resultierenden geringen Prognosesicherheit räumt die WHO ferner ein, dass die Empfehlungen zu Windenergieanlagen in gewissen Situationen nicht anwendbar sind. Damit schwächt die WHO ihre eigenen Aussagen bereits im Vorwort des veröffentlichten Berichts ab.

Durch technische Innovationen noch ruhiger und leiser
„Windenergieanlagen aus dem Zusammenhang der WHO-Studie herauszureissen und in den alleinigen Fokus zu stellen, ist nicht zulässig. Erst vor kurzem Tagen hat die Branche an der Windenergy2018 gezeigt, dass weiter kräftig und erfolgreich daran gearbeitet wird, dass Windenergieanlagen durch technische Innovationen noch ruhiger und leiser preiswerten CO2-freien Strom für immer mehr Menschen produzieren,“ sagt Wolfram Axthelm.

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (BWE)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert