Im mit einem Solarpreis ausgezeichneten „SonnenparkPlus“ wird eine Eigenenergieversorgung von 139% erreicht. Bild: Solaragentur

Neue Energie Zürich und Swissolar: Kritisieren in Vernehmlassungsantworten den Entwurf von Zürcher Energiegesetz

(Swissolar/Neue Energie Zürich) Mit dem Weglassen von Basismodulen aus der MuKEn 2014 wird die Harmonisierung der Vorschriften über Kantonsgrenzen hinweg sabotiert. Zudem wird dem dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf nicht Rechnung getragen.


Mehr als 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz stammen aus Gebäuden. Gemäss Bundesverfassung sind primär die Kantone für Massnahmen im Gebäudebereich zuständig. Zu diesem Zweck hat die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)» als Vorlage erarbeitet, die nun von allen Kantonen in ihre Energiegesetze übernommen werden muss. 6 Kantone (BS, BL, JU, LU, OW, VD) haben das bereits getan, in anderen laufen die Vorbereitungen. Am 19.10.2018 läuft die Vernehmlassungsfrist zur Revision des Zürcher Energiegesetzes (EnerG) ab.

Kanton hält sich nicht an Vorgaben der EnDK
Der Kanton Zürich hält sich – anders als die oben genannten 6 Kantone –  nicht an die Vorgaben der EnDK: In der Vernehmlassungsvorlage wurden vier obligatorische Basismodule der MuKEn 2014 weggelassen (Auflistung inkl. Details weiter unten). Unter anderem hat der Kanton Zürich auch die Pflicht gestrichen, bei Neubauten einen minimalen Anteil des Strombedarfs selbst zu erzeugen.
 
Dringend notwendige Harmonisierung
An einer Pressekonferenz kritisierten verschiedene Exponenten dieses Vorgehen scharf. Martin Neukom, Kantonsrat GPS und Regierungsratskandidat sagte: «Bei den MuKEn steht der Regierungsrat auf der Bremse. Dabei ist im Gebäudebereich Klimaschutz am einfachsten umzusetzen. Darum muss die Vorlage nachgebessert werden.» Nationalrätin und Regierungsratskandidatin Rosmarie Quadranti (BDP) kommentierte aus Sicht des Gewerbes: «Der Kanton Zürich vernachlässigt mit dieser Vorlage die dringend notwendige Harmonisierung der baulichen Vorschriften zwischen den Kantonen.» Auch Sebastian von Stauffenberg, Präsident Neue Energie Zürich und CEO AGI AG für Isolierungen, äusserte sich aus dieser Perspektive: «Wir brauchen ein griffiges Energiegesetz, das Anreize für Effizienzmassnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien schafft. So schaffen wir Wertschöpfung im eigenen Land.»

David Stickelberger, Geschäftsleiter Swissolar und Vorstandsmitglied AEE Suisse wies auf die Potenziale der Solarenergie hin: «Allein auf unseren Dächern könnten mit Solaranlagen bis zu 85 Prozent des heutigen Strombedarfs erzeugt werden. Fangen wir bei den Neubauten an, dieses Potenzial für eine saubere Energieversorgung zu nutzen.»
 
Die wichtigsten Forderungen von Swissolar und Neue Energie Zürich lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Griffiges Energiegesetz einführen, damit das Gewerbe sich darauf ausrichten kann.
  • Harmonisierung unter den Kantonen erreichen, Übernahme sämtlicher MuKEn-Basismodule.
  • Klare Rahmenbedingungen schaffen, damit künftige Investitionen bei uns Arbeitsplätze generieren können.
  • Gemeinsame Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen, damit nicht unsere Kinder die Zeche zahlen müssen.

Im Anschluss wurden zwei in Bau befindliche Neubauten an der Oberwiesen-/Affolternstrasse in Zürich-Oerlikon besichtigt, deren Fassaden und Balkonbrüstungen vollständig mit Solarmodulen ausgestattet werden. Roger Bögli von der Installationsfirma SunTechnics Fabrisolar AG meinte dazu: «Den meisten Investoren fehlt es am Wissen und an der Erfahrung, dass sich Solaranlagen rechnen und erst noch schön aussehen. Deshalb braucht es jetzt eine Vorschrift für die Eigenstromproduktion bei Neubauten!».


Hintergrundinformationen
Trotz klarer Empfehlung der Energiedirektoren verzichtet die Zürcher Kantonsregierung auf die
Umsetzung folgender Teile im Basismodul der Mustervorschriften (MuKEn 2014):

  • Sanierungspflicht zentraler Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer (Teil H und I)
    Die Energieeffizienz im Strombereich könnte durch die Sanierungspflicht deutlich erhöht werden, da nach wie vor ca. 14% des schweizerischen Elektrizitätsbedarfs für diese beiden Verwendungszwecke eingesetzt werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext verlangt die Sanierung ausserdem nur bei wirtschaftlich vertretbaren und technisch einfach zu realisierenden Voraussetzungen.

  • Eigenstromerzeugung bei Neubauten (Teil E)
    Die Begründung der Verwaltung für eine Ablehnung des Basismoduls E ist aus mehrfacher Hinsicht falsch. Die Vorgabe von 10 Watt pro m2 beheizte Fläche ist auch bei mehr als viergeschossigen Bauten mit einer Photovoltaikanlage leicht zu erreichen. In dem von uns dokumentierten Beispiel «SonnenparkPLUS» in Wetzikon wäre bereits ein Viertel der Dachfläche ausreichend gewesen, um die Vorgabe zu erfüllen. Sollte aus irgendeinem Grund nicht ausreichend Dachfläche zur Verfügung stehen, könnte man die 10 Watt auch an der Fassade realisieren. Gerade für die Fassade kommen immer mehr und effizientere PV-Anlagen auf den Markt, so dass insbesondere bei hohen Gebäuden Fassadenflächen zur Stromerzeugung immer wichtiger werden.

  • Vorbildfunktion öffentliche Hand (Teil M)
    Die öffentliche Hand muss zwingend mit gutem Beispiel vorangehen. Die Technik dazu ist vorhanden und erprobt. Die Massnahmen sind wirtschaftlich und nachhaltig.

Text: Swissolar und Neue Energie Zürich

show all

1 Kommentare

Max Blatter

Bei der Schlagzeile stutzte ich zunächst, weil ich "Swisscom" statt "Swissolar" gelesen hatte ... Aber so macht die Sache rundum Sinn: Die Kritik scheint mir absolut angebracht. Keine Ahnung, welcher Teufel die kantonalzürcherischen Regierungsrätinnen und -räte geritten hat! Die weggelassenen Teile der MuKEn würden definitiv die Energiewende fördern - und nach dem deutlichen Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung vom 21.05.2017 will das die volksnahe SVP im Zürcher Oberland doch auch, oder?

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert