Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020.

Technologieoffene Ausschreibung: Solar räumt ab, Windenergie nimmt gar nicht erst teil - Biomasse-Ausschreibung unterzeichnet

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote aus der gemeinsamen Ausschreibung für Solar und Wind an Land sowie der Ausschreibung für Biomasse bezuschlagt. Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 wurden 103 Gebote ausschliesslich für Solaranlagen im Umfang von 514‘015 kW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200‘000 kW war deutlich überzeichnet.


Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202‘593 kW. Die in den bezuschlagten Geboten angegebenen Flächen verteilen sich auf acht Bundesländer. 20 der bezuschlagten Gebote beziehen sich davon auf Flächen in Bayern (76‘122 kW). Dahinter folgen fünf bezuschlagte Gebote auf Flächen in Rheinland-Pfalz (33‘965 kW) und vier bezuschlagte Gebote auf Flächen in Schleswig-Holstein (31‘500 kW). Mit je zwei bezuschlagten Geboten schreitet der PV-Freiflächenausbau in Baden-Württemberg (18‘156 kW), Mecklenburg-Vorpommern (20‘000 kW) und Sachsen-Anhalt (14‘500 kW) voran. Brandenburg (7250 kW) und Hessen (1100 kW) können je ein bezuschlagtes Gebot verzeichnen.


Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4.88 ct/kWh und 5.74 ct/kWh (Vorrunde 4.50 bis 6.10 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5.40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5.66 ct/kWh) leicht gefallen. Der Wert liegt wiederum oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4.90 ct/kWh) und zeigt, dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen. In dieser Ausschreibungsrunde mussten 13 Gebote mit 86‘219 kW Gebotsmenge aufgrund von vermeidbaren Formfehlern ausgeschlossen werden.

Ausschreibungen für Biomasseanlagen
In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133‘293 kW ausgeschrieben. Es wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 76‘803 kW eingereicht. Damit sind sowohl bezogen auf Gebotsmenge als auch Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde (20 Gebote/27‘328 kW) im April 2019 eingegangen.

Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56‘25 kW erteilt werden, darunter war eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9.35 ct/kWh und 16.56 ct/kWh.

Kommende Ausschreibungen
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land >>

Zuschläge für Biomasseanlagen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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