Abgelehnt hat die Ständeratskommission eine Standesinitiative des Kantons Genf zur Rettung der Schweizer Wasserenergie. Diese fordert eine Energiesteuer.

Wasserkraft: Energiekommissionen sind für Stützung der Wasserkraft

(sda) Die Energiekommissionen (Urek) von National- und Ständerat wollen die Wasserkraft unterstützen. Nach der Nationalrats- hat auch die Ständeratskommission eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) gutgeheissen.


Die Urek des Ständerates sprach sich einstimmig dafür aus, wie die Parlamentsdienste am 14. August mitteilten. Die Nationalratskommission kann nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Sie gehe davon aus, dass dabei die laufenden Arbeiten des Bundesrates berücksichtigt würden, schreibt die Urek des Ständerates. Der Bundesrat will noch im laufenden Jahr eine Revision des Stromversorgungsgesetzes in die Vernehmlassung schicken.

Produktionskapazität trotz Preisbaisse aufrechterhalten
Nach dem Willen Röstis sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Wasserkraftwerke, die über 55 Prozent an die Schweizer Stromproduktion liefern, ihre Produktionskapazität trotz der Preisbaisse aufrechterhalten können. Dazu soll ein befristetes Massnahmenpaket geschnürt werden, zum Beispiel aus zinslosen oder zinsvergünstigten Darlehen. Ebenso soll ein neues Marktmodell geprüft werden. Abgelehnt hat die Ständeratskommission eine Standesinitiative des Kantons Genf zur Rettung der Schweizer Wasserenergie. Diese fordert eine Energiesteuer.

Das Parlament hatte schon im Rahmen der Energiestrategie Unterstützung für die Wasserkraft beschlossen. Zusätzliche Massnahmen baute es im Dezember in die Stromnetzvorlage ein. Dabei ging es um die Frage, welche Kosten die Stromunternehmen an die gebundenen Endkunden – also Haushalte und KMU - weitergeben dürfen. Gemäss dem Entscheid des Parlaments sind sie zwar weiterhin grundsätzlich verpflichtet, Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom weiterzugeben, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Zur sogenannten Durchschnittspreismethode gibt es aber Ausnahmen: Wer erneuerbaren Strom aus inländischen Anlagen liefert, muss die Preisvorteile bis Ende 2022 nicht weitergeben.

Text: SDA

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.