Entschieden weist der VSE den Alternativvorschlag zurück, das Wasserzinsmaximum befristet bis Ende 2022 nur für jene «notleidenden Kraftwerke» auf 80 CHF/kWB zu reduzieren, die klar defizitär sind. Eine derartige Regelung ist nicht umsetzbar.

VSE: Sofortige Flexibilisierung der Wasserzinse als dringend notwendige und dauerhafte Lösung für die Zukunft

(PM) Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst den vom Bundesrat angestrebten Systemwechsel bei der Berechnung der Wasserzinse. Dieser ist dringend notwendig. Flexibilisierte Wasserzinse, bestehend aus einem fixen Teil für die Nutzung der Ressource Wasser und einem variablen Teil für dessen ökonomischen Wert, entsprechen einer fairen und dauerhaften Lösung für die Zukunft.


Während der Bundesrat die Wasserzinse erst nach einer Übergangsregelung von drei Jahren flexibilisieren will, fordert der VSE den längst fälligen Schritt umgehend, also bereits anlässlich der ohnehin anstehenden Neuregelung per 2020. Der Branchendachverband betont, mit der Übergangsregelung werde die Korrektur des Systemfehlers nur auf die lange Bank geschoben.

System ist längst überholt
Der Wasserzins muss dringend neu geregelt werden. Einerseits endet das gültige Wasserzinsregime Ende 2019, anderseits ist das System an sich längst überholt. Es ist seit über 100 Jahren in der heutigen Form gültig und sieht ein gesetzlich festgelegtes Wasserzinsmaximum vor, das unabhängig vom Marktpreis und somit fernab der heutigen ökonomischen und regulatorischen Realität ist. Denn die heimische Wasserkraft ist seit Jahren immer stärker den Marktkräften ausgesetzt und somit auch dem volatilen, dynamischen Marktumfeld an den europäischen Börsen. Dort ist der Wert der Ressource Wasser in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Der Wasserzins hingegen kannte und kennt dank dem geltenden Regime nur eine Richtung, nämlich konstant aufwärts. Dies hat dazu geführt, dass er sich teuerungsbereinigt knapp verdreifacht und sich dabei komplett von der Landesteuerung entkoppelt hat.

«Das System, das wir heute für die Vergütung der Wasserzinsen anwenden, ist nicht mehr zeitgemäss», sagt VSE-Präsident Michael Wider. «Der betriebswirtschaftliche Referenzwert der Ressource Wasser wird heutzutage an den europäischen Märkten gebildet. Diese neue Realität muss auch bei der Bemessung der Wasserzinse zwingend berücksichtigt werden. Deshalb braucht es ab 2020 eine für alle einfach umsetzbare Regelung, welche die Lage der Wasserkraft am Markt jederzeit abbildet und den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt.»

Systemfehler muss sofort korrigiert, das dynamische Marktumfeld berücksichtigt werden
Der VSE stellt die Berechtigung der Wasserzinse als Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser zur Stromproduktion keineswegs in Frage und anerkennt die Bedeutung dieser Einnahmequelle für Standortkantone und -gemeinden von Wasserkraftwerken. Aber vor den geänderten Rahmenbedingungen und angesichts des dynamischen Marktumfelds begrüsst der VSE den Willen des Bundesrats, die Chance zu nutzen, anlässlich der Neuregelung des Wasserzinsregimes den bisherigen Systemfehler zu korrigieren und die Bemessung dank der Einführung einer zeitgemässen, zukunftsfähigen und dauerhaften Lösung mit der Realität ins Lot zu bringen. Das neue Modell soll aus einem fixen Teil für die Nutzung der Ressource Wasser und einem variablen Teil in Abhängigkeit des betriebswirtschaftlichen Wertes der Ressource Wasser bestehen.


Die vorgeschlagene Neuregelung ist ein wesentliches Element, damit die Wasserkraft ihre systemrelevante Rolle für die Versorgungssicherheit auch in Zukunft ausüben kann. Sie ist die mit Abstand bedeutendste erneuerbare Energieressource der Schweiz. Dank ihrer Leistungsfähigkeit, Umweltfreundlichkeit und Flexibilität ist die Wasserkraft die wichtigste strategische Komponente zur erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050, welche im Mai 2017 deutlich die Zustimmung des Schweizer Volks erhalten hat und nicht zuletzt auf der Förderung der Erneuerbaren Energien aufbaut. Deshalb darf die Flexibilisierung der Wasserzinse nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Übergangsregelung bringt zwar Entlastung, verkennt aber die eigentliche Problematik
Der VSE nimmt vom Willen des Bundesrates Kenntnis, für die Jahre 2020 bis 2022 eine Übergangsregelung einzuführen und den maximalen Wasserzinssatz von heute 110 CHF pro Kilowatt Bruttoleistung (kWB) während dieser Phase temporär auf 80 CHF/kWB zu senken. Die eigentliche Revision des Wasserzinsregimes will er erst in einem späteren Schritt und im Gesamtkontext der Diskussion um ein neues Marktdesign für die Zeit nach 2023 anpacken. Der VSE ist allerdings überzeugt, dass die sofortige Einführung einer flexiblen Wasserzinsregelung auch unabhängig von der Marktdesign-Diskussion sinnvoll und möglich ist – und wehrt sich entsprechend gegen die Übergangsregelung. «Wir beantragen, die flexible Regelung des Wasserzinses bereits per 2020 gesetzlich zu verankern», sagt VSE-Präsident Michael Wider. Dies schaffe Rechtssicherheit und Verbindlichkeit. «Die temporäre Senkung des Wasserzinses bedeutet zwar eine gewisse Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Aber diese Übergangsregelung entschärft keineswegs die grundsätzliche Problematik eines fixen Wasserzinses, welche der heutigen, marktabhängigen Lage der Wasserkraft nicht gerecht wird.»

Entschieden weist der VSE den Alternativvorschlag zurück, das Wasserzinsmaximum befristet bis Ende 2022 nur für jene «notleidenden Kraftwerke» auf 80 CHF/kWB zu reduzieren, die klar defizitär sind. Eine derartige Regelung ist nicht umsetzbar. Sie generiert einen massiven administrativen Aufwand. Die vorgeschlagene Entscheidungsgrundlage ist überdies nicht adäquat.

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

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