Die Wasserzinsen machten über die Jahre 2000 bis 2016 durchschnittlich ungefähr einen Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus. Heute sind es 25 Prozent. ©Bild: A.Niederhäusern

Ständerat: Wasserzinshöhe und Berechnungsmodell bleiben vorerst bestehen

(SDA) Das Modell für die Berechnung des Wasserzinses, den Kraftwerke für die Nutzung des Wassers bezahlen, ändert vorerst nicht. Der Ständerat ist nun auch damit einverstanden, die Änderung des Modells hinauszuschieben. Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen.


Zuvor hatte der Ständerat im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes vorgeschlagen, ab 2025 ein neues Wasserzinsmodell mit einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil einzuführen. Der Nationalrat hatte zwar grundsätzlich nichts gegen diesen Vorschlag, wollte die Diskussion aber im Rahmen der kommenden Revision der Stromversorgungsgesetzes zusammen mit den Beratungen zum neuen Strommarktdesign behandeln. Er lehnte es daher ab, ins Gesetz zu schreiben, dass das Modell ab 2025 geändert werden muss.

Differenz stillschweigend bereinigt
Auch der Bundesrat lehnt es vorerst ab, das Modell zu ändern. Irgendwann sei ein Systemwechsel nötig, hatte Umweltministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat gesagt, jetzt sei es aber noch zu früh dafür. Am Montag hat der Ständerat nun nachgegeben und ist einverstanden, mit der Anpassung des Modells zuzuwarten. Er hat die Differenz stillschweigend bereinigt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Wasserzinsmaximum bleibt bei 110 Franken
Bereits zuvor waren sich die Räte einig, dass der maximale Wasserzins, den Kraftwerke für die Nutzung des Wassers bezahlen, bis 2024 bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bleiben soll. Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum.

Eine Minderheit aus FDP- und GLP-Vertretern im Nationalrat hatte sich für eine Senkung des Wasserzinsmaximums auf 80 Franken eingesetzt. Der Vorschlag stammt ursprünglich aus der Feder des Bundesrats, war aber bereits in der Vernehmlassung chancenlos.

550 Millionen Franken für Gemeinden und Kantone
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Ein Grossteil der Einnahmen entfällt auf die Bergkantone Wallis, Graubünden, Tessin und Uri sowie auf die Kantone Bern und Aargau.

Die Wasserzinsen machten über die Jahre 2000 bis 2016 durchschnittlich ungefähr einen Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus. Heute sind es 25 Prozent.

Text: Keystone-SDA

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