Neu muss für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden, sondern vom Ist-Zustand bei Einreichung des Gesuchs.

Nationalrat: Nimmt geändertes Wasserkraftgesetz im zweiten Anlauf an

(sda) Verwirrung in den Schlussabstimmungen: Der Nationalrat hat lockere Umweltauflagen für Wasserkraftwerke zuerst knapp abgelehnt, dann aber die Abstimmung wiederholt. Im zweiten Anlauf passierte die Vorlage mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD).


Im ersten Durchgang war die Vorlage am Freitag mit 98 zu 91 Stimmen gescheitert. Danach stellte aber Marcel Dettling (SVP/SZ) einen Rückkommensantrag. Mitglieder mehrere Fraktionen hätten sich beim Abstimmen geirrt, machte er geltend.

Stichentscheid von Moret
Diesen Antrag hiess der Rat gut, wiederholte die Abstimmung und drehte das Resultat: Mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Isabelle Moret passierte das geänderte Wasserrechtsgesetz nun mit 96 zu 95 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Dagegen stimmten SP, Grüne, GLP sowie Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion. Der Ständerat nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 27 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Kern der Revision des Wasserrechtsgesetzes sind die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei der Nutzung von Wasserkraft. Neu muss für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden.

Ist-Zustand ausschlaggebend
Stattdessen soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung Referenzgrösse sein für die Frage, welche Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen vorgenommen werden müssen. Ausgearbeitet hat die Gesetzesrevision die Umweltkommission (Urek) des Nationalrates. Angestossen hatte sie Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative.

Der Bundesrat hatte die Vorlage unterstützt, das Gesetz aber zu Gunsten von Natur- und Landschaftsschutz mit einer Kann-Vorschrift ergänzen wollen. Der Bundesrat hätte festschreiben wollen, dass bei Konzessionserteilungen "nach Möglichkeit" und "so weit verhältnismässig" Massnahmen zu Gunsten von Natur- und Landschaft getroffen werden können.

Interessen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes berücksichtigen
Das sei eine moderate Kann-Vorschrift, hatte Umweltministerin Simonetta Sommaruga zuletzt im Ständerat betont. "Wir sollten der Bevölkerung aufzeigen, dass wir den Interessen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes Rechnung tragen wollen." Der Ständerat lehnte den Zusatz aber ab.

©Text: Keystone SDA

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1 Kommentare

Max Blatter

"Mitglieder mehrerer Fraktionen hätten sich beim Abstimmen geirrt": Ob man im Nationalrat wohl eine Aufnahmeprüfung einführen muss? Wobei man dabei wohl nicht über das Niveau der ... sagen wir ... fünften Primarschulklasse hinausgehen darf.

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