Für Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie legte er die Förderschwelle auf 40 Prozent Winterstromanteil fest. Bild: T. Rütti

Nationalrat: Knüpft Ausbau von Kleinwasserkraft nicht an Gewässerschutz - hält an Auktionen für Fotovoltaik fest

(SDA) Der Nationalrat knüpft Investitionsbeiträge an den Ausbau von Kleinwasserkraftwerken nicht an die Umsetzung des Gewässerschutzes und des Fischereigesetzes. Bei der Fotovoltaik hält er an Auktionen für Unterstützungsbeiträge sowohl für Anlagen mit als auch ohne Eigenverbrauch fest. Im Einklang mit dem Ständerat verlängerte er den Wasserzins bis 2030.


Der Rat folgte weitestgehend seiner Kommission und strich etliche Änderungen des Ständerats. Dabei verwies die Ratsmehrheit auf den in Arbeit stehenden Mantelerlass mit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes.

Details, wie sie der Ständerat eingeführt hatte, sollten dort geregelt werden. Zudem gehe es bei der aktuellen Vorlage lediglich um eine Übergangslösung.

Verlängerung Wasserzinsen
Mit dem Argument der Investitionssicherheit schloss sich der Nationalrat aber der kleinen Kammer bei der Verlängerung des Wasserzinses aus. Dieser sollte eigentlich 2025 auslaufen und mit einem neuen, an die Marktpreise gekoppelten und flexibleren System ersetzt werden. Die Neuregelung ist zwar in der Vernehmlassung, jetzt aber bis 2030 vom Tisch, wie Umwelt- und Energieministerin Simonetta Sommaruga anmerkte.

Keine Verknüpfung mit Gewässerschutz
Nichts wissen wollte die Grosse Kammer von einer Verknüpfung der Einhaltung von Gewässerschutz- und Fischereigesetz als Voraussetzung für Investitionsbeihilfen beim Ausbau der Kleinwasserkraft. Sommaruga verwies zudem auf die Frist für die ökologische Sanierung der Wasserkraftwerke bis 2030.

Auktionen für Photovoltaik
Auktionen unterstellen wollte der Ständerat lediglich die Fotovoltaik ohne Eigenverbrauch ab einer Produktion von 150 Kilowatt. Der Nationalrat lehnte das mit dem Argument ab, so könnten nur einseitige Erfahrungen gesammelt werden. Und gerade umfassende Erfahrungen seien nötig im Hinblick auf den Mantelerlass.

Winterstrom
Auch die Förderung der Stromproduktion im Winter entfernte der Nationalrat aus der Vorlage und verwies auf den Mantelerlass. Der Ständerat hatte Wasserkraftwerke fördern wollen, wenn sie mindestens 25 Prozent Winterstrom produzieren. Für Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie legte er die Förderschwelle auf 40 Prozent Winterstromanteil fest.

Eine Minderheit im Nationalrat wollte noch Technologiegerechtigkeit schaffen und die Schwelle für alle diese Energieerzeuger auf 35 Prozent Winterstrom festlegen wollen. Das scheiterte aber. Der Mantelerlass sieht für die Produktion von Winterstrom einen Förderzuschlag vor. Auch die Förderung von Pilotprojekten kippte der Nationalrat aus der Vorlage.

Übergangslösung bis 2030
Mit diesen Änderungen geht die Übergangsregelung zurück an den Ständerat. Die von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) angestossene Vorlage bringt eine Übergangslösung und ist bis Ende 2030 befristet.

Denn Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die Vorlage soll verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.

©Text: Keystone-SDA

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2 Kommentare

Samuel Moser

Nein, das ist im Text unklar dargestellt. Selbstredend müssen diese bei einer Erweiterung/Erneuerung, wie auch im Betrieb eingehalten werden. Ausnahme: wenn im Rahmen einer bestehenden Konzession erneuert wird, dann geltend weiterhin diese darin enthaltenen betrieblichen Auflagen (Bsp. Restwassermenge); diese könnne u.U. noch alten Bestimmungen entsprechen.

Max Blatter

"Nichts wissen wollte die Grosse Kammer von einer Verknüpfung der Einhaltung von Gewässerschutz- und Fischereigesetz als Voraussetzung für Investitionsbeihilfen beim Ausbau der Kleinwasserkraft."
He?
Was soll denn das im Klartext heissen?
Man darf geltende Gesetze missachten und erhält dennoch Investitionsbeiträge?

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