Börsen-Strompreis (Base/Peak) ab letzter Wasserzinsanpassung 2015. Bild: bricklebrit.de

Börsen-Strompreis (Base) seit dem Jahr 2000. Bild: bricklebrit.de

Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden: Explodierende Strompreise rufen nach einer Erhöhung der Wasserzinsen

(PM) Der Börsen-Strompreis explodiert. Er war in diesem Jahrhundert europaweit noch nie so hoch und bewegt sich am Spotmarkt um 15 Rappen pro kWh. Damit hat er sich seit der letzten Anpassung der Wasserzinsen im Jahre 2015 mindestens verdreifacht. Der im Schweizer Alpenraum erzeugte Strom ist heute pro Jahr mehr als eine halbe Milliarde Franken mehr wert. Noch vor zwei Jahren verlangten die Stromkonzerne mit grossem Druck eine massive Reduktion der Wasserzinsen, ja teilweise sogar deren Streichung. Die Bündner Konzessionsgemeinden mussten sogar mit dem Referendum drohen, um dies -vorläufig bis 2024- zu verhindern. Dabei hat HSG-Professor Karl Frauendorfer nachgewiesen, dass die Stromkonzerne mit spekulativem Eigenhandel Milliardenverluste eingefahren hatten, die weit höher waren als die Belastung durch die Wasserzinsen. Gleichzeitig zeigten Energieexperten wie René Baggenstos von Enerprice und andere auf, dass Strom aus Wasserkraft trotz der Wasserzinsen immer ein gutes Geschäft war. Bei den heutigen Börsen-Strompreisen wären auch doppelt so hohe Wasserzinsen locker verkraftbar. Die Wasserzinsen betragen heute ja bloss 1.5 Rappen pro kWh.


Die zu erwartende Stromknappheit im Winter dürfte nach Corona eine der nächsten grossen Herausforderungen der Schweiz sein. Die Elektrizitätskommission des Bundes (ElCom) weist ständig darauf hin und letzthin hat auch Ständerat Martin Schmid als Präsident der Urek seine grosse diesbezügliche Sorge ausgedrückt. Die Schweiz muss bekanntlich schon heute im Winter bis zu zehn Terrawattstunden Strom aus dem Ausland importieren. Deutschland stellt schon nächtes Jahr alle KKW ab und Experten rechnen mit einem Kohleausstieg bis 2030. Auch andere Länder überlegen sich dies, nachdem Kohlestrom mit den steigenden CO2-Preisen (gewollt und erwünscht) zu teuer wird. Es gilt deshalb auch in der Schweiz Erneuerbare Energien mit aller Kraft zu fördern, damit unsere Wirtschaft nicht schon bald im Winter wegen fehlendem Strom kollabiert. Der Schaden wäre immens.

Erneuerbarer Energien im nationalen Interessen
Corona hat anhand der von Deutschland zurückbehaltenen Gesichtsmasken gezeigt, wie Nachbarstaaten reagieren, wenn sie selber in einer Notlage sind. Es muss deshalb vorerst gesetzlich festgelegt werden, dass die Produktion erneuerbarer Energien im nationalen Interesse ist. Nachhaltige Wasserkraftprojekte, die der Versorgungssicherheit dienen, sind zu ermöglichen und zu fördern. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist es aber auch unumgänglich die Fotovoltaik zukünftig massiv zu fördern. Dies auch vor dem Hintergrund der Elektrifizierung des Verkehrs und dem Zubau von Wärmepumpen. Die Fotovoltaik bietet auch eine grosse Zusatzchance für das Berggebiet. Studien von Prof. Jürg Rohrer, Dozent für erneuerbare Energien an der ZHAW, im Parsenn-Gebiet haben ergeben, dass Module im Berggebiet im Winter bis zu viermal effizienter sind als solche im Mittelland. Eine zusätzliche Chance für das Berggebiet ergibt sich auch, wenn Sonne und Wasser in der Energiewende nun zusammenspannen und Synergien nutzen. Solche könnten sich insbesondere auch bei bestehenden Stauanlagen ergeben. Fotovoltaikanlagen an solchen Orten haben den zusätzlichen Vorteil, dass die Stromableitung oft über bestehende Leitungen erfolgen kann.

Neben Wasserzins - Solarzins für Fotovoltaik ?
Der Ökonom und Ex-Nationalrat Rudolf Rechsteiner hat in seinem neuen Buch "Die Energiewende im Wartesaal" interessante zusätzliche Aspekte aufgezeigt. Er verlangt einfachere Verfahren bei Baubewilligungen, tiefere Stromnetz-Tarife aber auch einen sogenannten «Solarzins» für Winterstrom. Das heisst, Gemeinden, die den Ausbau von wertvollem Winterstrom aus Solaranlagen auf ihrem Boden ermöglichen, würden entschädigt. Das soll durchaus geprüft werden. Die IBK legt aber Wert auf die Feststellung, dass es sich beim Wasserzins um eine Kausalabgabe für eine Ressource handelt, was beim vorgeschlagenen Solarzins nicht der Fall wäre.

Text: IG Bündner Konzessionsgemeinden (IBK)

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1 Kommentare

Max Blatter

Das mit den Wasserzinsen ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert!

Natürlich sollen die Standort-Gemeinden von Anlagen zur Wasserkraftnutzung angemessen entschädigt werden – soweit sie dafür eine echte (materielle oder immaterielle) Leistung erbringen und/oder die touristische Attraktivität ihres Gebietes beeinträchtigt wird (z.B. durch verminderte Wasserführung oder Schwall-Sunk-Regime in Bächen und Flüssen). Mit den Strompreisen hat das jedenfalls nichts zu tun!

Wenn aus den Wasserzinsen aber das wird, was ich in einem allgemeinen Sinn gerne als "Sofa-Einkommen" bezeichne (ein passives Einkommen, das nur durch den Besitz von Kapital oder in diesem Fall Areal zustande kommt), dann beginnt sich mein Gerechtigkeitssinn zu sträuben!

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