Zum Gebotstermin 1. September 2020 werden insgesamt 4000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 165‘000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung.

Deutsche Bundesnetzagentur: Startet Ausschreibungen zum Kohleausstieg

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungen zur Reduzierung der Kohleverstromung in Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach dem deutschem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) gestartet und den ersten Gebotstermin am 1. September 2020 bekanntgegeben.


Die Ausschreibungen sollen einen Anreiz schaffen, die klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerke schnell vom Netz zu nehmen, erläutert Jochen Homann, Präsident der deutschenBundesnetzagentur. Gleichzeitig soll die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Ausschreibungen nach dem KVBG
Die Ausschreibungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz werden in den Jahren 2020 bis 2027 durchgeführt. Teilnahmeberechtigt an den Ausschreibungen sind insbesondere Steinkohleanlagen, die sich noch am Markt befinden und deren Hauptenergieträger Steinkohle ist. Die Anlagenbetreiber geben im Ausschreibungsverfahren einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Durch die Teilnahme an dem wettbewerblichen Verfahren können Anlagenbetreiber einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Steinkohleausstieg erhalten. Zudem können auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 MW, die hauptsächlich Braunkohle einsetzen, teilnehmen.

Zuschlagsverfahren
In die Zuschlagsentscheidung fliessen der Gebotswert und der CO2-Ausstoss der Anlage ein. Bei Überzeichnung erhalten grundsätzlich diejenigen Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben. Jeder bezuschlagte Anlagenbetreiber hat ab Bestandskraft des Zuschlags einen Anspruch auf einmalige Zahlung des Steinkohlezuschlags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kohleverfeuerungsverbotes. Im Gegenzug darf er ab diesem Zeitpunkt keine Stein-/Braunkohle mehr in seiner Anlage verfeuern.

Gebotstermin 1. September 2020
Zum Gebotstermin 1. September 2020 werden insgesamt 4000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 165‘000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung. Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, also in etwa südlich des Mains liegen, sind von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen.

Die Gebote müssen bis zum 1. September 2020, 24:00 Uhr bei der deutschen Bundesnetzagentur eingegangen sein. Die Bundesnetzagentur stellt für jeden Gebotstermin Formulare für die Gebotsabgabe und eine Auflistung der erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Verfügung.

Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens >>

Informationen zum Ausschreibungstermin 1. September 2020 >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

show all

1 Kommentare

Max Blatter

Spät kommt ihr, doch ihr kommt!

Zum Glück gab es in der Schweiz nie Kohlestrom. Wobei wir einmal mit einem blauen Auge davon kamen; das sollten wir uns mal wieder in Erinnerung rufen: Im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen das geplante Kernkraftwerk Kaiseraugst schlug die Region Basel allen Ernstes vor, statt dessen ein Kohlekraftwerk in Pratteln zu bauen. Das wissen wohl viele nicht mehr, denn DARÜBER wird von den noch bestehenden Anti-AKW-Organisationen nicht gerne gesprochen.

Was wir alle wissen: WEDER das Kohlekraftwerk Pratteln NOCH das Kernkraftwerk Kaiseraugst wurden gebaut; wir sind damit gut über die Runden gekommen.

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.