Das Gutachten kommt weiter zum Schluss, dass sich die Ausführungen des Bundesgerichts nicht auf die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte, sondern auf ihre Wohlerworbenheit beziehen.

Swiss SmallHydro: Unabhäniges Gutachten zeigt, ehehaftes Wasserrecht besteht weiter

(Swiss Small Hydro) Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom März 2019 müssten «baldmöglichst» Konzessionsverfahren bei Hunderten von Wasserkraftwerken durchgeführt werden. Das Urteil blockiert damit Investitionen in die Sanierung und Erneuerung dieser Kraftwerke, insbesondere auch für deren gewässerökologische Aufwertung. Ein unabhängiges Rechtsgutachten, welches von Swiss Small Hydro in Auftrag gegeben wurde, zeigt nun einen Lösungsansatz auf: Eine pragmatische und sinngemässe Umsetzung des Urteils ermöglicht, dass der Aufwand bei den kantonalen Verwaltungen massiv reduziert werden kann, ohne dass Kompromisse bei der Erfüllung der gewässerökologischen Anforderungen eingegangen werden müssen. Gleichzeitig wird das Vertrauen und die Eigentumsgarantie der Stromproduzenten geschützt.  (Texte en français >>)


Swiss Small Hydro hat im Hinblick auf die Umsetzung dieses Urteils durch die Kantone ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht vor allem die Durchsetzung des heutigen Rechts auch in jenen Fällen bezweckt, in denen die Wassernutzung aufgrund ehehafter privater Rechte erfolgt.

Schutz der Eigentumsgarantie
Private Wassernutzungsrechte stehen unter dem Schutz der Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung. Eine Ablösung dieser Privatrechte durch staatliche Konzessionen stellt eine Enteignung dar. Sie wäre nur zulässig aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, wenn zuvor das Enteignungsverfahren durchgeführt und volle Entschädigung geleistet worden ist.

Das Gutachten kommt weiter zum Schluss, dass sich die Ausführungen des Bundesgerichts nicht auf die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte, sondern auf ihre Wohlerworbenheit beziehen. Die zeitliche Befristung der Wohlerworbenheit von privaten Wassernutzungsrechten ist das wesentlich Neue und Grundlegende im Urteil des Bundesgerichts.

Ablösung durch privates Recht unverhältnismässig
Nach der Amortisation von Investitionen sind die ehehaften privaten Wassernutzungsrechte nicht mehr wohlerworben. Ab dann ist das geltende Recht grundsätzlich entschädigungslos auch bei der Wassernutzung durch private Rechte anwendbar. Eine Ablösung der privaten Rechte durch Konzessionen ist dazu nicht erforderlich und wäre zu diesem Zweck unverhältnismässig.

Kein Widerspruch
Swiss Small Hydro setzt sich für ein nachhaltiges Energiesystem ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch. Im Gegenteil: Es benötigt ein sicheres Investitions- und Produktionsklima für die Betreiber*innen von Kleinwasserkraftanlagen für die Umsetzung der Schweizer Energiestrategie 2050 und das Zielbild „klimaneutrale Schweiz 2050“. Entsprechend dieser Ziele des Bundes wird mit einem Zubau an Kleinwasserkraft gerechnet – und dafür leisten die Kraftwerke mit ehehaften Wasserrechten einen bedeutenden Anteil.

Rechtsgutachten zu den ehehaften privaten Wassernutzungsrechten unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtes vom 29.März 2019 BGE 145 II 140 >>

Text: Swiss Small Hydro

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1 Kommentare

Max Blatter

"Ehehaftes" Wasserrecht? Was für seltsame Begriffe sich Juristinnen und Juristen doch einfallen lassen! Mit welchem Zweck? Die Welt zu verkomplizieren und so ihrer Berufsgattung lukrative Aufträge zu sichern?

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