Gegen die ebenfalls am 6. April 2020 von der ElCom erlassene Verfügung betreffend der 150kV-Zubringerleitung Robbia-Campocologno erhebt Repower keine Beschwerde.

Repower: Strebt vor Gericht Grundsatzurteil in Energietarifverfahren der ElCom an

(PM) Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat am 6. April 2020 in Zusammenhang mit einer Untersuchung über die Energietarife 2009 und 2010 eine neue Teilverfügung erlassen. Repower hat diese Teilverfügung sorgfältig geprüft und beschlossen, den Gerichtsweg zu beschreiten. Gegen eine ebenfalls von der ElCom erlassene Verfügung betreffend der 150kV-Zubringerleitung Robbia-Campocologno erhebt Repower keine Beschwerde.


Wie Repower am 9. April 2020 mitgeteilt hatte, erliess die ElCom im Rahmen einer Untersuchung eine Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife 2009 und 2010. Darin wurde festgehalten, dass Repower keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Gemäss ElCom hat Repower sogar nicht die vollen Kosten auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt. Strittig war aber, was mit in die Berechnungen der Energietarife der Grundversorgung eingerechnet werden soll.

Gegen die ursprüngliche Teilverfügung von 2015 hat Repower beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Am 28. Juni 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten, dass es in der Hauptsache die Auffassung der ElCom stützt und die Angelegenheit in einem Nebenpunkt zur Neubeurteilung an die ElCom zurückweist.

Neue Teilverfügung wird angefochten
Am 4. September 2018 hat Repower beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erhoben, weil eine höchstrichterliche Klärung dieser offenen Grundsatzfrage in den Augen von Repower von allgemeinem Interesse ist. Am 8. Oktober 2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass es nicht auf die Beschwerde eintreten wird. Damit musste sich die ElCom erneut mit dem Thema befassen und hatte am 6. April 2020 eine neue Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife 2009 und 2010 erlassen. Diese Teilverfügung wird von Repower nun nach sorgfältiger Prüfung gerichtlich angefochten.

Gegen die ebenfalls am 6. April 2020 von der ElCom erlassene Verfügung betreffend der 150kV-Zubringerleitung Robbia-Campocologno erhebt Repower keine Beschwerde. Dieses auf die Tarifjahre 2009 – 2012 zurückgehende Verfahren kann damit aus Sicht von Repower abgeschlossen werden.

Text: Repower

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.