Seit 1. Januar 2020 gelten in Deutschland neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen. Bild: DEPV

Deutschland: Bis zu 45 % Förderung für neue Pelletheizung kassieren!

(DEPV) Wer beim Heizen auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit moderner Holzenergie setzen will, wird vom deutschen Staat seit 1. Januar noch tatkräftiger unterstützt: Mit der neuen Austauschprämie erhalten Besitzer von Ölheizungen bis zu 45 Prozent Zuschuss für eine neue Pelletheizung, alle anderen profitieren beim Heizen mit Pellets von einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent!


Seit 1. Januar 2020 gelten in Deutschland neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (MAP). Für die Installation von Holzfeuerungen ab 5 kW gibt es entweder

  • die Regelförderung in Höhe von 35 %
  • oder die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 45 %.

Gefördert werden im Neubau alle Arten von Holzkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen mit Partikelabscheider/Brennwerttechnik, im Gebäudebestand ausserdem auch Anlagen ohne Partikelabscheider/Brennwerttechnik. Neben dem Kessel bzw. dem Pelletkaminofen gibt es den Zuschuss u.a. auch für Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks.

Auch Kombination mit anderen Technologien gefördert
Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls vom deutschen Staat bezuschusst. Bei der Kombination

  • einer Holzfeuerung mit einer Solaranlage gibt es 35 % bzw. 45 % im Falle des Austauschs einer Ölheizung.
  • Neue Solarthermieanlagen allein werden lediglich mit 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anlagenteile 35 % bzw. 45 % Förderung.
  • Wer einen neuen Gas-Brennwertkessel z.B. mit einem wasserführenden Pelletkaminofen ergänzt, erhält 30 % Zuschuss – wenn erneuerbaren Energien mindestens 25 % des Wärmebedarfs abdecken.

Text: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)

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