Rollenprüfstandtests nach dem WLTP-Messverfahren (Ergebnisse Kleinwagen). ©Bild: BDBe

Rollenprüfstandtests nach dem WLTP-Messverfahren (Ergebnisse Kompakt- und Mittelklassewagen). ©Bild: BDBe

Bioethanolwirtschaft: Kein Mehrverbrauch durch Super E10-Benzin

(PM) Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die seit Beginn der Woche von den Mineralölunternehmen vollzogene Preisangleichung zwischen den Kraftstoffsorten Super und Super E10 weist der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) darauf hin, dass der schon bei Einführung von Super E10 von einigen Seiten behauptete Mehrverbrauch nicht nachweisbar ist.


Rollenprüfstandtests mit fünf Autos aus verschiedenen Fahrzeugklassen auf Grundlage des Messverfahrens WLTP haben ergeben, dass der aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl behauptete Mehrverbrauch in keinem Fall höher ist als der kostenmässig geringe Unterschied von 0.09 Liter auf 100 km. Ein Opel Corsa beispielsweise benötigt mit Super E10 auf 100 km sogar mehr als zwei Prozent weniger Benzin als mit Super.

Entspricht nicht den Tatsachen
Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe, bedauert die für Verbraucher verwirrenden Berichte und Spekulationen über die von den Mineralölunternehmen in Deutschland vollzogene Preisangleichung von Super E10 an Super: „Die von einigen Seiten vorgebrachte Erklärung für den bisherigen Preisvorteil von Super E10 aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl und des daraus angeblich folgenden Mehrverbrauchs entspricht nicht den Tatsachen. Für die Vergleichstests haben wir gängige und zulassungsstarke Pkw-Modelle der Automarken BMW, Ford, Opel, Renault und VW aus verschiedenen Fahrzeugklassen gewählt, um für die Verbraucher aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.“

Die Vergleichstests zeigten zudem, dass Super E10 die Stickoxidemissionen im Vergleich zu Super um durchschnittlich 25 Prozent verringert und für den Feinstaubausstoss im Durchschnitt eine erhebliche Reduktion von mehr als 70 Prozent nachweisbar ist.

Treibhausgasminderungsquote statt Biokraftstoffquote
Darüber hinaus weist der BDBe darauf hin, dass die von einigen Seiten berichtete Ursache für die Preisangleichung nicht in der Erhöhung einer ‚Biokraftstoff-Quote‘ liegt. Eine Quote mit energetischen Mindestanteilen gibt es seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr und wurde durch die Treibhausgasminderungsquote abgelöst. Die Mineralölunternehmen sind seitdem gesetzlich verpflichtet, die Emissionen von CO2-Äquivalenten ihres gesamten Kraftstoffabsatzes zu senken: bis Ende 2019 um 4.0 Prozent und seit dem 1. Januar 2020 um 6.0 Prozent.

Text: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)

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