Die IBK wird will sich in der laufenden Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungs-gesetzes vehement gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene vollständige Strommarktöffnung wehren.

Wasserzinsen: Grosse Genugtuung im Graubünden

(ee-news.ch) Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) hat mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Energiekommission des Nationalrates gestern beschlossen hat, das Wasserzinsmaximum zumindest bis 2024 auf bisheriger Höhe zu belassen (siehe ee-news.ch vom 22.1.19 >>).


Der Entscheid des Ständerats und der gestrige Entscheid der Energiekommission des Nationalrates deuteten erfreulicherweise darauf hin, dass nun auch Bundesbern zur Einsicht gelangt sei, dass das Problem nicht die Wasserzinsen seien, sondern die Preisbildung im europäischen Strommarkt, im sogenannten „Energy only Market“, schreibt die IBK. Selbst der anerkannte Fachmann Rolf Kehlhofer (Managing Partner bei The Energy Consulting Group) bezeichne in diesem Zusammenhang die Wasserzinsdebatte als „Symptombekämpfung“ und „als falscher Ansatz“ (VSE-Bulletin 4/2018). Umso dringender sei es, die Frage der zukünftigen Wasserzinsregelung erst im Zusammenhang mit der neuen Strommarktordnung zu diskutieren und nicht vorgezogen.

Weiter schreibt die IBK: „Nachdem sich die Strompreise seit 2016 mehr als verdoppelt haben und heute kein Stromkonzern mehr behaupten kann, die Wasserkraft sei defizitär, sieht die IBK nun dem Schlussentscheid des Parlamentes zuversichtlich entgegen.“

Text: ee-news.ch, Quelle: IG Bündner Konzessionsgemeinden

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