Die AEE SUISSE setzt sich konsequent für verlässliche Investitionsrahmenbedingungen für alle erneuerbaren Energien ein. Eine zeitgemässe Regelung des Wasserzinses gehört hier dazu.

AEE Suisse: Wasserzins-Entscheid im Widerspruch zur Energiestrategie 2050

(AEE Suisse) Der Bundesrat hat seine Gesetzesbotschaft zur künftigen Regelung des Wasserzinsregimes verabschiedet (siehe ee-news.ch vom 23.5.18 >>). Darin setzt er auf den Status quo und verpasst so die Chance, die Weichen für eine wettbewerbsfähige Schweizer Wasserkraft zu stellen.


Der heutige Entscheid des Bundesrats, am starren Wasserzins-Regime festzuhalten, ist aus Sicht der AEE SUISSE nicht nachvollziehbar und ein klarer Rückschritt: er widerspricht der Stossrichtung der Energiestrategie 2050, die unsere Energieinfrastruktur auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausrichten will. Für den Aufbau einer Vollversorgung mit erneuerbarem Strom ist die heimische Wasserkraft essentiell. Dies betrifft die Produktion und Speicherung gleichermassen. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 hat auf die schwierige Situation reagiert, in der Teile der Schweizer Wasserkraft stecken, und es sieht Interventionen vor für den Erhalt und die Modernisierung der einheimischen Wasserkraftwerke. Damit soll die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der unter Druck geratenen Kraftwerke garantiert werden.

Zeitgemässe Regelung des Wasserzinses
Der heutige Entscheid des Bundesrates steht zu diesem Volksentscheid in klarem Widerspruch. Eine Flexibilisierung der Wasserzinse ist unabdingbar, soll die Wasserkraft langfristig stabilisiert werden. Die AEE SUISSE setzt sich konsequent für verlässliche Investitionsrahmenbedingungen für alle erneuerbaren Energien ein. Eine zeitgemässe Regelung des Wasserzinses gehört hier dazu.

Text: AEE Suisse

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