Die für die Beantwortung des vorliegenden Postulats verwendeten Berichte äussern sich nicht zur Frage der System Adequacy und der längerfristigen Versorgungssicherheit.

Bundesrat: Erachtet Massnahmen zur Stützung der Wasserkraft derzeit als ausreichend

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 den Bericht zum Postulat von Ständerat Stefan Engler vom 20. Juni 2013 über die „Nachhaltigen Bedingungen für die Wasserkraft“ verabschiedet. Dieser fasst die bereits erstellten Berichte für die Energiestrategie 2050 sowie andere, im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen erstellte Analysen zusammen. Der Bundesrat hält im Bericht fest, dass die Grosswasserkraft bereits ab 2018 mit den neu geschaffenen Förderinstrumenten (Marktprämie und Investitionsbeiträge) gestützt werde. Er kommt zum Schluss, dass die Forderung des Postulats nach einer privilegierten Förderung der Sanierung und Erweiterung von bestehenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu neuen Klein- und Kleinstkraftwerken erfüllt ist.


Der Bericht liefert eine Auslegeordnung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt und den Ausbau der Wasserkraft und der weiteren geplanten Massnahmen im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes und der Arbeiten zu einem neuen Strommarktdesign. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass derzeit kein weiterer Handlungsbedarf bestehe und die Forderungen des Postulats erfüllt sind.

Förderung, Sanierung und Erweiterung von Wasserkraftwerken
Das Ausbaupotenzial für die Wasserkraft beträgt gemäss der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 2‘930 GWh/Jahr unter den heutigen Nutzungsbedingungen und 4‘560 GWh/Jahr unter optimierten Nutzungsbedingungen. Im neuen Energiegesetz wird für das Jahr 2035 eine durchschnittliche inländische Produktion von 37‘400 GWh/Jahr angestrebt (2017 lag diese bei 36‘509 GWh/Jahr). Unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren (Produktionserwartung der Kraftwerke im Bau, Verluste durch Restwasserbestimmungen, etc.) beträgt der notwendige Bruttozubau bis 2035 2‘800 GWh/Jahr. Um dies zu erreichen, muss sowohl das Ausbaupotenzial der Grosswasserkraft als auch der Kleinwasserkraft genutzt werden.

Die Gestehungskosten neuer Wasserkraftwerke liegen gemäss Untersuchungen von 2015 durchschnittlich bei 14.1 Rappen/kWh. Für bestehende Wasserkraftwerke liegen sie je nach Kraftwerkstyp zwischen 4.7 und 6.9 Rappen/kWh. Davon machen die Wasserzinsen durchschnittlich 1.6 Rappen/kWh aus, weitere wichtige Kostenblöcke sind die Kapitalkosten und die Amortisationskosten.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zuhanden des Parlaments 2013, 2014 und 2015 verschiedene Unterstützungsmodelle für die Grosswasserkraft bezüglich Wirksamkeit, Risiken und Vollzug untersucht. Aufgrund dieser Ergebnisse hat das Parlament sich im Rahmen der Beratungen zum neuen Energiegesetz schliesslich für die Instrumente Marktprämie und Investitionsbeiträge entschieden. Die Stimmbevölkerung hat dem neuen Energiegesetz in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt. Ab 2018 können bestehende Grosswasserkraftwerke während 5 Jahren eine Marktprämie (1 Rappen/kWh) für den Strom beantragen, den sie auf dem Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Rund 110 Millionen Franken pro Jahr werden dafür aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt. Ab 2018 können für Neubauten von Grosswasserkraftwerken und massgebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Klein- und Grosswasserkraftwerken Investitionsbeiträge beantragt werden. Dafür sind rund 55 Millionen Franken pro Jahr aus dem Netzzuschlagsfonds vorgesehen.

Erweiterung und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken
2014 hat das BFE die Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken untersucht. Demnach können Neubauten mittelfristig (bis 2020) betriebswirtschaftlich kaum begründet werden. Langfristig (ab 2020) wird sich ihre Wirtschaftlichkeit unter den angenommenen Rahmenbedingungen (zunehmende Volatilität der Strompreise, neues Strommarktdesign, etc.) jedoch deutlich verbessern. Neben den Pumpspeichern stehen mittlerweile eine Reihe anderer Speichertechnologien zur Verfügung.

Langfristig ist von einem geringen Bedarf an zusätzlichen Elektrizitätsspeichern (Pumpspeicherung oder andere Speichertechnologien) auszugehen. Eine direkte Förderung ist demnach nicht dringlich. Vielmehr können die Speichertechnologien durch vermehrte Forschung und Entwicklung sowie über regulatorische Rahmenbedingungen (Gleichbehandlung mit anderen Technologien) gefördert werden. Zinsgünstige Bundesdarlehen für neue Pumpspeicherkraftwerke würden den Bundeshaushalt belasten und wären verfassungsrechtlich heikel. Der Bundesrat erachtet die Wirksamkeit solcher Darlehen daher als nicht gegeben.

Die für die Beantwortung des vorliegenden Postulats verwendeten Berichte äussern sich nicht zur Frage der System Adequacy und der längerfristigen Versorgungssicherheit. Diese wurde im Rahmen einer eigenständigen Studie untersucht, welche am 27. Oktober 2017 veröffentlicht wurde.

Text: Der Bundesrat

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