Das Bundesgericht hat den Rekurs gegen den Nutzungsplan bezüglich des Windparks Sur Grati vollständig abgewiesen und erklärte die Ausgleichsmassnahmen sowie der Schutz der Vogelwelt und der Fledermäuse als ausreichend. Bild: L. Schlüchter/Suisse Eole

Suisse Eole: Bundesgericht schmettert Rekurse gegen den Windpark Sur Grati ab – dritter Erfolg für die Windenergie in weniger als einem Jahr!

(Suisse Eole) Das Bundesgericht hat den Rekurs gegen den Nutzungsplan bezüglich des Windparks Sur Grati vollständig abgewiesen. Der Nutzungsplan sieht die Errichtung von sechs Windenergieanlagen vor, die jährlich 49 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren werden – das entspricht dem Verbrauch von ungefähr 45'000 Personen. Lionel Perret, Geschäftsführer von Suisse Eole: „Wir freuen uns, dass sich das Bundesgericht zum dritten Mal in weniger als einem Jahr zu Gunsten der Windenergie ausspricht. Das zeigt einmal mehr, dass sich die Schweizer Windparks auf eine solide und technisch einwandfreie Planung stützen.“ (Texte en français >>)


Im April 2021 gab das Bundesgericht grünes Licht für den Windpark Sainte-Croix und im November für den Windpark Grenchenberg. Das Windparkprojekt Sur Grati ist in der Region verankert und wird von den Gemeinden Premier, Vallorbe und Vaulion sowie dem regionalen Energieversorger VOénergies getragen.

Ausgleichsmassnahmen und Schutz reichen aus
Das Bundesgericht hat den Rekurs abgewiesen, der von Helvetia Nostra, Paysage-Libre Vaud, Association SOS Jura Vaud Sud und Einzelpersonen gegen den Entscheid des Waadtländer Verwaltungsgerichts vom Herbst 2019 eingelegt wurde. Mit diesem Entscheid waren bereits die Fundiertheit des Projekts und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestätigt worden. Die Bundesrichter waren unter anderem der Ansicht, dass die Ausgleichsmassnahmen sowie der Schutz der Vogelwelt und der Fledermäuse ausreichend sind: So sind Massnahmen, wie die Detektion durch Radarsysteme und das Anhalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten, zum Schutz von Zugvögeln, Fledermäusen sowie insbesondere dem Baumpieper und der Waldschnepfe vorgesehen.

14 Jahre nach dem Startschuss
Die Richter von Mon Repos wiesen auch das Argument zur erwarteten Energieproduktion zurück, denn die in der Energieverordnung festgelegte Schwelle von 20 GWh zur Erreichung des nationalen Interesses wird im Falle von Sur Grati bei weitem übertroffen. Zudem sind die Windenergieanlagen, die 70 % ihrer Stromproduktion im Winter liefern, eine willkommene Ergänzung der anderen erneuerbaren Energiequellen. Mit diesem Urteil kann das Projekt 14 Jahre nach dem Startschuss nun fortgesetzt werden.

100 % lokal und erneuerbar
Mit dem Windpark Sur Grati wird das Energieunternehmen VOénergies, das für die technische Projektsteuerung verantwortlich ist, alle ihre Kundinnen und Kunden mit lokalem erneuerbarem Strom beliefern können. Die Windenergie wird 75 % dazu beitragen, die bereits bestehenden Wasserkraft- und Solarkraftwerke 25 %. Die Projektentwickler haben gerade das zweite Jahr der Windmessungen abgeschlossen, und das Ergebnis ist genauso vielversprechend wie im ersten Jahr. Stéphane Costantini, Gemeindepräsident von Vallorbe: „Im ersten Quartal 2022 werden wir die Auswahl bezüglich der Windenergieanlagen treffen und im Herbst das Baugesuch einreichen.“ Wenn es keinen weiteren Einsprachen gibt, könnte der Bau des Projekts, das von den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden angenommen wurde, 2023 starten.

Verzögern aber nicht verhindern
Isabelle Chevalley, Präsidentin von Suisse Eole, stellt fest: „Es gelingt den Gegnern der Windenergie zwar, manche Projekte zu verzögern. Leider gibt es immer noch 6 Windparks mit 55 Windenergieanlagen, die auf ein Urteil des Bundesgerichts warten! Aber es wird den Gegnern der Windenergie nicht gelingen, die Nutzung der Windenergie in der Schweiz zu verhindern, denn sie ist für unsere zukünftige ökologische und nachhaltige Energieversorgung zu kostbar, als das auf sie verzichtet werden könnte!“

Text: Suisse Eole

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