Das ist die Preisspanne der 30 grössten Energieversorger. Dies aufgrund sehr unterschiedlichen geschäftspolitischen Haltungen dieser Netzbetreiber und deren Eignern von „rechtliches Minimum“ bis zu „Unterstützung und Förderung“.
Der rechtliche Rahmen und die effektive Vergütung
Bei der Betrachtung der Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen müssen zwei Aspekte klar unterschieden werden: der rein rechtliche Rahmen zum einen, und die effektiv bezahlten Vergütungen zum anderen. Der entscheidende Artikel 15 im neuen Energiegesetz setzt die minimal einforderbare Vergütung bei den „vermiedenen Kosten“ des Netzbetreibers an. Wo genau solche vermiedenen Kosten liegen würden, wurde bisher weder von der ElCom noch dem Bundesgericht (in einem konkreten Streitfall) geklärt. Sie würden wohl irgendwo zwischen den Einkaufspreisen und den Gestehungskosten der eigenen Produktion der Netzbetreiber liegen.
Nachdem in der Vergangenheit die ElCom die Rechtmässigkeit der Ausrichtung von höheren Vergütungen als dem Marktpreis angezweifelt hat, so hat sich der rechtliche Rahmen 2019 „nach oben“ geöffnet: gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze dürfen die Netzbetreiber den gebundenen Kunden die Kosten der Produktion erneuerbarer Energien aus ihrem Netzgebiet vollumfänglich überwälzen.
Marktpreis stieg von 3.6 Rp/kWh auf 5.8 Rp/kWh
Innerhalb dieses erweiterten Rahmens haben sich die Vergütungen 2019 der Netzbetreiber sehr heterogen entwickelt: Am unteren Ende der Rangliste der Vergütungen entstand ein gewisser Druck aufgrund der seit 2017 stark angezogenen Preise am Strommarkt. Der vom BFE erhobene Marktpreis für die erneuerbaren Energien ist seit dem Tiefstwert von 2016 mit 3.6 Rp/kWh bis 2018 auf 5.8 Rp/kWh angestiegen. Diese Entwicklung haben einige Netzbetreiber mit Erhöhungen an die Produzenten weitergegeben. Dies unabhängig davon, ob eher ein hoher oder ein tiefer Preis vergütet wird.
Lobenswerte Beispiele sind da SIG Genève und ESB Biel, die trotz im Vergleich zu anderen VNBs schon hohen Vergütungen den Produzenten namhafte Erhöhungen gewährt haben. Die Erhöhung der Energiepreise wurden jedoch nicht überall vollständig weitergegeben, so dass unterdessen bei einigen Netzbetreibern die Vergütungen sogar unter dem BFE-Marktpreis liegen (so z.B. bei EKZ, SAK).
Die erwähnten erfreulichen Erhöhungen werden leider kompensiert durch Rückgänge bei ebensovielen Unternehmen: im Tessin, bei der CKW, bei der AVAG und in den Städten Bern und Winterthur sind signifikante Kürzungen zu beobachten. Der Grund dafür ist nicht offensichtlich, da die Energiepreise ja gleichzeitig gestiegen sind.
Wir brauche dringen mehr Zubau!
«Kleinere Auf-und Abbewegungen sind das eine», erklärt Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE, „doch die entscheidende Frage liegt anderswo: die Schweiz braucht dringend mehr Zubau von PV-Anlagen. Denn mehr PV-Anlagen sind die einzige Lösung, um die benötigte Elektrizität für die Dekarbonisierung der Schweiz, d.h. auch für E-Mobilität und Wärmepumpen, in grossem Masse zu produzieren. Damit dies geschieht, brauchen die Investoren eine genügende Investitionssicherheit. Und diese ist nur gegeben, wenn relativ stabile Vergütungen im Bereich von 10 Rp/kWh gezahlt werden“.
10 Rp. und mehr sind möglich!
Weiter führt Diego Fischer aus: „Dass eine solche Vergütungspolitik sehr wohl möglich ist, zeigen diejenigen Netzbetreiber, welche seit Jahren Vergütungen von 10 Rp/kWh und mehr ausrichten. Diese Netzbetreiber, und die dahinter stehenden Gemeinden, Städte und Kantone, leisten so einen entscheidenden Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie.
Andere Netzbetreiber stellen sich auf den Standpunkt, dass ein möglichst tiefer Strompreis und eine hohe Abführung von Gewinnen wichtiger sind. Sie vergüten den Produzenten teilweise sogar weniger als den BFE-Marktpreis. Sie verdienen somit an jeder eingespeisten kWh Solarstrom potentiell gutes Geld, und behindern gleichzeitig den Weiterausbau. Eine solche Geschäftspolitik ist nach heutigem Recht zumindest fragwürdig. Sie steht in jedem Fall aber im krassen Gegensatz zu den Zielen der 2017 vom Volk befürworteten Energiestrategie 2050“.
www.pvtarif.ch
Text: Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE
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1 Kommentare
Schade, dass nach all den Jahren immer noch in solchen Artikeln nicht zwischen physikalischen Strom und der zertifizierten Stromqualität unterschieden wird.
Der Marktpreis bezieht sich nur auf den physikalischen Strom. Die Stromqualitätszertifikate bedeuten einen zusätzlichen Wert, der nicht verschleudert werden sollte.