Verhältnis der Vergütung für die Energie aus einer 10 kWp PV-Anlage (inklusive HKN), zum Haushaltenergietarif H4 der 30 grössten Netzbetreiber (H4-Tarife gemäss Publikation der ElCom). Grafik: VESE

Entwicklung Einspeisevergütungen 30 grössten Netzbetreiber für 10 kW-PV-Anlage (2015-2018) für 10 kW-Anlage, inkl. HKN. Rot: Mittelwert aller 30 Netzbetreiber, Graue: 25% bis75% der Bewohner liegen in diesem Bereich; vertikale Balken: Extremwerte

pvtarif.ch: Vergütungen von Netzbetreibern sinken 2018 um 5%

(VESE) Seit Anfang Jahr beträgt gemäss www.pvtarif.ch der gewichtete Mittelwert der Vergütung für Strom aus einer 10 kW PV-Anlage 8.5 Rp/kWh (2017: 9.0 Rp/kWh). Der mittlere Rückgang der Vergütungen verglichen mit 2017 betrug somit ca. 5%. Das ist aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen neuen Energiegesetzes erstaunlich, da dieses eigentlich eine Stützung der Vergütungen bewirken sollte.


VESE erhebt jedes Jahr die Einspeisebedingungen der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom schweizweit, und publiziert diese auf der Webseite www.pvtarif.ch. Die weitere Abnahme der durchschnittlichen Vergütungen per 1.1.2018 ist eine herbe Enttäuschung für die Befürworter der Energiewende, die vom  Artikel 15 im neuen Energiegesetz eine Stützung der Vergütungssätze erhofft haben. «Das Jahr 2018 muss für die Vergütungsfrage als Übergangsjahr angesehen werden: viele Netzbetreiber haben ihre Vergütungen schon im August 2017 publiziert, als die Verordnung zum Gesetz noch nicht definitiv war», erklärt Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE.

Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Netzbetreiber, die einen mittleren bis hohen Vergütungstarif bezahlen. Diese Netzbetreiber stellen sich klar in den Dienst der Energiewende, kaufen den Strom der unabhängigen Produzenten zu einem fairen Preis und sorgen dafür, dass ihre Kunden diesen regionalen Ökostrom auch abnehmen: in diesem Sinne haben einige Netzbetreiber neu zum Beispiel die Abnahme des HKN’s verallgemeinert und haben so auf 2018 namhafte Verbesserungen für die Produzenten in ihrem Netzgebiet eingeführt.

An der Grenze bis klar unter die Gestehungskosten

Der kritische Punkt sind wenige Netzbetreiber mit Tarifen am unteren Ende der Skala, die offensichtlich an dem von den Produzenten in ihr Netz eingespeisten Strom kein Interesse haben: hier sollte das neue Gesetz eine Verbesserung bringen, indem neu als Untergrenze der Vergütung nicht mehr der eingekaufte

Graustrompreis des Netzbetreibers, sondern neu die Gestehungskosten des Netzbetreibers ausschlaggebend sind. An dieser Stelle können zwei Tendenzen unterschieden werden: einige Netzbetreiber fahren so hart wie möglich an der gesetzlichen Grenze der Gestehungskosten, was in gewissen Regionen aufgrund der lokal niedrigen Strompreise auf den 1.1.2018 zu weiteren Tarifabsenkungen geführt hat, zum Beispiel im Kanton Zürich und in der Ostschweiz. „Dies ist natürlich sehr schade, denn dadurch werden in diesen Regionen sicher eher weniger neue PV-Anlagen gebaut als anderswo, obwohl die Sonne in diesen Regionen genauso häufig scheint, und deren Beitrag zur Energiewende genauso wichtig wäre“ so Diego Fischer vom VESE. Einige wenige weitere Unternehmen gehen sogar klar unter die Grenze der Gestehungskosten. Mit diesen Netzbeteibern sucht der VESE, als Vertreter der unabhängigen Anlagenbetreiber, weiter das gezielte Gespräch, um gemeinsam Möglichkeiten zu erarbeiten, die Situation zu verbessern, mit der Überzeugung, dass die Energiewende ein Generationenprojekt ist, bei dem alle letztlich nur gewinnen können.

Legende 2. Grafik links oben

Entwicklung der Einspeisevergütungen der 30 grössten Netzbetreiber für 10 kW-PV-Anlage (2015-2018) für eine 10 kWp PV-Anlage, inklusive dem HKN, falls dieser uneingeschränkt abgenommen wird. Rot: Mittelwert aller 30 Netzbetreiber, gewichtet mit der Anzahl der versorgten Einwohner, Graue Fläche: 25% bis75% der Bewohner liegen in diesem Bereich; Dünne Balken: Extremwerte. Grafik: VESE

Text und Grafiken: Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE

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