Mit zusätzlichen kantonalen Förderbeiträgen subventioniert der Kanton Thurgau Batteriespeicher ab 4 kWh. Die Förderung besteht aus einem Grundbeitrag von CHF 1500 und zusätzlichen CHF 200 pro kWh nutzbarer Batteriekapazität. Maximal beträgt die Förderung CHF 30’000.- pro Projekt. Bei Anlagenerweiterungen entfällt der Grundbeitrag.
Förderbedingungen
- Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Beitragsberechtigt sind stationäre Batteriespeicher für bereits bestehende oder geplante Solarstromanlagen.
- Anlagenerweiterungen sind nur ab einer zusätzlich nutzbaren Kapazität von 4 kWh förderberechtigt.
- Es wird erwartet, dass der Betreiber auf Verlangen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) einen Teil der Kapazität dem EVU gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
Weiteres Vorgehen
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Batteriespeicher für Ihre individuellen Bedürfnisse und planen für Sie die optimale Dimensionierung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich oder berechnen Sie Ihre Solaranlage inkl. Batteriespeicher mit unserem Solarrechner in zwei Minuten online.
Text: Helion
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