BFE: Konsultation statt Vernehmlassung zur Verordnungsänderungen für Solaroffensive

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute eine Konsultation zu Anpassungen der Energie- und Energieförderungsverordnung gestartet. Damit sollen die vom Parlament per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzten Änderungen des Energiegesetzes (Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Strom¬versorgung im Winter) auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. (Texte en français >>)


Mit den Änderungen des Energiegesetzes, die bis Ende 2025 gelten, erleichtert das Parlament insbesondere die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen und legt für diese eine Förderung mit einer im Einzelfall festzulegenden Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten fest. Gemäss Gesetz gelten diese Erleichterungen, bis Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 TWh erlauben.

In der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung sollen nun das Monitoring und die Mechanismen im Zusammenhang mit diesem Schwellenwert, sowie die Gesuchsverfahren und die Bemessungskriterien für die Förderung festgelegt werden.

Keine ordentliche Vernehmlassung
Aufgrund der Dringlichkeit wird dazu keine ordentliche Vernehmlassung, sondern eine Konsultation der interessierten Kreise bis zum 16. Dezember 2022 durchgeführt. Die Unterlagen zur Konsultation liegen nur in deutscher Sprache vor. Die Verordnungsänderungen sollen voraussichtlich am 1. März 2023 in Kraft treten.

Text: Bundesamt für Energie

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