Eine Mehrheit der Deutschen ist der Meinung, dass die Strompreisbremse nicht aus Solarumsätzen finanziert werden soll. ©Bild: Bsw

Bsw: Bevölkerungsmehrheit will Strompreisbremse nicht aus Solarumsätzen finanzieren – Gesetzesentwurf laut Gutachten unvereinbar mit Grundgesetz

(Bsw) Eine Bevölkerungsmehrheit begrüsst die von der deutschen Bundesregierung geplante Strompreisbremse, lehnt jedoch die vorgesehene Form ihrer Finanzierung mittels einer umfassenden Umsatzabschöpfung bei Betreibern erneuerbarer Energien ab. Dies geht aus den Ergebnissen einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hervor, die Ende November durchgeführt wurde. Nach einem ebenfalls veröffentlichten Gutachten der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Raue verstösst der Gesetzesentwurf gegen das deutsche Grundgesetz. Die juristische Analyse kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die geplante Erlösabschöpfung wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage eine unzulässige Sonderabgabe darstelle.


Das Gutachten und die Umfrage wurden vom deutschen Bundesverband Solarwirtschaft (Bsw) beauftragt. Ihr Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig appellierte an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse derart zu entschärfen, dass die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen und eine Klagewelle vermieden werde. Das Gesetz wird Anfang Dezember in den Bundestag eingebracht und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Solarbranche hatte in den letzten Wochen wiederholt davor gewarnt, dass die Strompreisbremse nicht zu einer Energiewendebremse werden dürfe und die deutsche Bundesregierung gebeten, die Spielräume der EU-Vorgeben vollumfänglich zu nutzen und erhebliche Kostensteigerungen bei Errichtung, Finanzierung und Betrieb neuer Erneuerbare-Energien-Projekte zu berücksichtigen (siehe .ee-news.ch vom 21.11.2022 >> und ee-news.ch vom 26.10.2022 >>).

Zufallsgewinne von Atom- und Kohlekraftwerken abschöpfen
Nach den Ergebnissen der durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov in der Ende November durchgeführten Umfrage unter 2040 Bürger:innen im wahlfähigen Alter wollen nur 19 Prozent derer, die eine Meinung zu diesem Thema haben, die Strompreisbremse hauptsächlich aus den Umsätzen von erneuerbaren Energien und anderen Energieträgern abgeschöpft sehen. 61 Prozent präferieren als Finanzierungsquelle vielmehr entweder ‚Zufallsgewinne‘ von Atom- und Kohlekraftwerken (35 Prozent) oder das allgemeine Steueraufkommen (26 Prozent). 20 Prozent könnten sich eine moderate Sonderabgabe oder Steuer auf einen Teil der Gewinne aller Energieerzeuger vorstellen.

Gesetzesentwurf verstösst gegen deutsches Verfassungsrecht
Nach Einschätzung der Juristin Anna von Bremen, Autorin des Rechtsgutachtens, verstösst der letzte Woche vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen nicht nur gegen die zugrundeliegende EU-Notfallverordnung, sondern ist auch unvereinbar mit nationalem Verfassungsrecht. Die geplante Erlösabschöpfung dürfte wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage in eine unzulässige Sonderabgabe umschlagen, warnt sie. Letztlich sei die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Besteuerung fiktiver Gewinne stelle eine Verletzung des Eigentumsrechts dar. Sie verstosse zudem gegen die EU-Notfallverordnung, nach der das Funktionieren der Stromhandelsmärkte nicht verzerrt und einzelne Marktteilnehmer nicht diskriminiert werden dürfen (vgl. Gutachten).

Gutachten der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Raue >>

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (Bsw)

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