Eine Marktprämie für 2021 erhalten 7 Empfänger. Dies für insgesamt 5 Grosswasserkraftwerke, die 2.75 Mrd. kWh des produzierten Stroms 2021 (7 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Bild: A. Niederhäusern

BFE: CHF 26 Millionen Marktprämien für die Grosswasserkraft – durchschnittlich 0.94 Rp. pro Kilowattstunde

(BFE) Die Wasserkraft-Marktprämien 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) gehen an 7 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 26 Millionen Franken für rund 2.7 Milliarden Kilowattstunden oder rund 7% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2021. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2020 rund 155 Millionen Franken an 30 Empfänger ausbezahlt. (Texte en français >>)


Bis Ende Mai 2022 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 7 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 26 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2021 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

2.75 Milliarden Kilowattstunden
Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2021 erhalten 7 Empfänger. Dies für insgesamt 5 Grosswasserkraftwerke, die 2.75 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2021 (7 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 26 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.94 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

2020 CHF 155 Millionen
Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2020 wurden von 30 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 155 Millionen Franken für 59 Kraftwerke und 19 Milliarden Kilowattstunden Strom (46.9% der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.

Im Rahmen des revidierten Energiegesetzes
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 besteht das Förderinstrument Marktprämie für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft (Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW). Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh.

Jährlich rund 100 Millionen Franken
Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung (siehe Faktenblatt). Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.

Bis 2030 verlängert
Das ursprünglich auf fünf Jahre (2018-2022) befristete Förderinstrument Marktprämie wurde während der Herbstsession 2021 vom Parlament bis 2030 verlängert. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung deshalb im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, die sich zur Abnahme der Elektrizität verpflichtet haben.

Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai des entsprechenden Jahres ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.

Text: Bundesamt für Energie

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