Laut Vereinbarung sollen die Rwe-Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaussem K (insgesamt 3000 MW) bereits Ende März 2030 vom Netz gehen. Zugleich sollen die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben. ©Bild: Rwe

Rwe: Das Aus für Braunkohle im Rheinischen Revier kommt schon 2030 - 8 Jahre früher als geplant

(ee-news.ch) Der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen und kommt damit acht Jahre schneller als bislang geplant. Darauf haben sich das das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Rwe verständigt. Zugleich vereinbarten sie, zwei Kraftwerksblöcke der Rwe, die Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, bis zum 31. März 2024 am Netz zu lassen. Damit soll die Versorgungssicherheit in der aktuellen Energiekrise gestärtk werden.


Mit diesem Paket bleiben rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle im Boden, ursprünglich war mit dem Kohleausstieg 2038 das doppelte genehmigt. Die Einsparung entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die so nicht mehr emittiert werden.

Keine Umsiedlungen mehr gegen den Willen der Betroffenen
Die entsprechende Vereinbarung wurde am 4. Oktober von dem deutschen Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, und dem Unternehmen Rwe, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Markus Krebber, unterzeichnet. Teil der Eckpunkte sei auch die solidarische Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten. Mit dem Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf 2030 soll die noch zu verstromende Kohlemenge so weit reduziert werden, dass im Tagebau Garzweiler der 3. Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof)] erhalten bleiben. Entsprechend werden dort ab sofort keine Umsiedlungen mehr gegen den Willen der Betroffenen erfolgen. Die Versorgungssicherheit soll zudem langfristig durch neue wasserstofffähige Kraftwerke gestärkt werden.

Der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, sagte zur Verlängerung der Laufzeit von zwei Kohle-Kraftwerksblöcken: „Putins Angriffskrieg zwingt uns, vorübergehend stärker Braunkohle zu nutzen, damit wir in der Stromerzeugung Gas sparen. Das ist schmerzhaft, aber angesichts der Gasknappheit nötig. Den vom Braunkohleausstieg betroffenen Beschäftigten soll eine Perspektive geboten werden. Schon mittelfristig sei die Umrüstung auf wasserstofffähige Kraftwerke hierfür dringend notwendig. Diese Investitionen in die Zukunft müssten jetzt getätigt werden. Das sei die grosse Aufgabe, der sich Bund und Land und Unternehmen gemeinsam stellen müssen. Entscheidend sei, die erneuerbaren Energien schnell und in grossen Mengen auszubauen.

Die Vereinbarung
Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass die Rwe Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaussem K (insgesamt 3000 MW) statt 2038 bereits Ende März 2030 vom Netz gehen. Zugleich soll die Versorgungssicherheit angesichts der aktuell angespannten Lage auf den Gasmärkten weiter gesichert werden, indem die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben; ursprünglich sollten sie Ende 2022 abgeschaltet werden. Zudem darf die deutsche Bundesregierung bis Ende 2023 entscheiden, ob die Anlagen bei Bedarf noch ein Jahr länger im Strommarkt bleiben oder ggf. in eine Reserve überführt werden.

Bis 2030 sollen einem Ausstiegspfad folgend dann alle von Rwe betriebenen Kohlekraftwerke stillgelegt werden; damit wird der ursprüngliche Ausstiegspfad um acht Jahre von 2028 auf 2030 vorgezogen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit will Rwe neue wasserstofffähige Kraftwerke bauen. Für das Vorziehen des Kohleausstiegs ist mit Rwe keine zusätzliche Kompensationszahlung vereinbart. Die Umsetzung der Verständigung soll durch die Anpassung des deutschen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Kvbg), des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (öffentlich-rechtlicher Vertrag) sowie weiterer gesetzlicher Regelungen und Verordnungen gesetzlich und vertraglich verankert werden. Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung der Massnahmen durch die Europäische Kommission laufen parallel.

Verständigung zwischen Bund, Land und Rwe >>

Aktualisierter Stilllegungspfad >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bmwk)

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