Der Branchenverband Swissolar hat mit SENS bereits 2013 die relevanten Aspekte in Zusammenhang mit der Rücknahme und Entsorgung von Photovoltaikmodulen geregelt. Bild: SENS/Swissolar

SENS eRecycling und Swissolar: Wie ist die Entsorgung von Photovoltaikmodulen geregelt?

(Swissolar) Der Markt für Photovoltaik wächst – und wird weiterwachsen. Photovoltaikanlagen haben eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren. Da in der Schweiz solche Anlagen erst ab der Jahrtausendwende in grossem Umfang gebaut wurden, fallen in den nächsten Jahren grosse Mengen an zu recycelnden Materialien an. All diese PV-Anlagen werden am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden müssen. Doch wie effizient und klimafreundlich ist Photovoltaik wirklich? Und wie funktioniert das Recycling?


Photovoltaikanlagen haben eine positive Energiebilanz. Bei einer Lebensdauer von mindestens 25 Jahren ist eine PV-Anlage nach nur zwei Jahren Betrieb energetisch amortisiert. Das heisst: Sie produziert insgesamt 10- bis 15-mal mehr Energie, als für ihre Herstellung benötigt wurde. Beim Betrieb einer PV-Anlage entstehen zudem pro Kilowattstunde (kWh) nur zirka 54 Umweltbelastungspunkte (UBP) und etwa 40 g CO2-äquivalente Treibhausgase. Last, but not least, werden beim Recycling die wertvollen Bestandteile einer PV-Anlage aufbereitet und wieder verwertet. Auch das trägt zur positiven Energiebilanz bei.

Aufnahme in die VREG
Die Entsorgung von Elektroschrott ist in der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) geregelt. Eine baldige Aufnahme der Photovoltaikmodule in diese Verordnung ist vorgesehen.

Die VREG überträgt den Herstellern und Importeuren die Verantwortung für die Entsorgung der Geräte – nicht aber für die Finanzierung. In der Schweiz besteht seit 30 Jahren ein gut funktionierendes System für die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten, Leuchten, Leuchtmitteln und PV-Modulen, das auf geteilter Verantwortung basiert: Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen einen Beitrag an die Entsorgung, Hersteller und Importeure verpflichten sich zur Rücknahme der ausgedienten Geräte und Module.

Vorgezogene Recyclinggebühr
Finanziert wird das System von SENS eRecycling durch eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG), die beim Kauf eines PV-Moduls erhoben und vom Kunden bzw. der Kundin bezahlt wird. Die vRG aller verkauften Geräte und PV-Module fliessen in einen Fonds, der von SENS eRecycling verwaltet wird. Mit dem Geld aus dem Fonds organisiert und finanziert SENS das Abholen der zu entsorgenden Photovoltaikmodule beim Hersteller oder Importeur, den Transport zu den Photovoltaik-Sammelplätzen sowie die fachgerechte Entsorgung durch einen spezialisierten Entsorgungspartner.

Recyclingpflicht
Swissolar und SENS eRecycling erleichtern den Herstellern und Importeuren von Photovoltaikmodulen so die Pflicht des Recyclings. Diese können sich dem etablierten System von SENS eRecycling anschliessen. Der Branchenverband Swissolar hat mit SENS bereits 2013 die relevanten Aspekte in Zusammenhang mit der Rücknahme und Entsorgung von Photovoltaikmodulen geregelt. Von dieser Zusammenarbeit profitieren alle: Hersteller, Importeure, Hauseigentümer – und die Umwelt.


Über SENS eRecycling
SENS eRecycling ist die Schweizer Expertin für die nachhaltige Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Leuchtmitteln und Leuchten. Sie betreibt erfolgreich ein gesamtschweizerisches Rücknahmesystem für elektrische und elektronische Geräte. Die Stiftung setzt mit hohen Qualitätsstandards Standards im eRecycling. Die im SENS-Rücknahmesystem erbrachten Leistungen werden über die marktkonforme vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) finanziert. SENS eRecycling ist Mitglied bei Swiss Recycling und dem weltweiten Kompetenzzentrum für Elektroschrott, WEEE Forum.


Text: Swissolar und SENS eRecycling, Ersterscheinung in Swiss Recycling Magazine 10/2021

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