Kostenentwicklung des Netzzuschlagfonds, in den Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde zahlen. ©Bild: BFE

GREIV: Warteliste der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen kann 2019 dank zusätzlicher Mittel weiter abgebaut werden

(BFE) Die Warteliste für die Einmalvergütung grosser Photovoltaikanlagen (GREIV) kann 2019 weiter abgebaut werden. Grund dafür sind zusätzliche finanzielle Fördermittel im Umfang von 30 Millionen Franken, die dank gestiegener Strommarktpreise im Jahr 2018 zur Verfügung stehen. Denn aufgrund höherer Marktpreise waren die Einnahmen des Netzzuschlagsfonds im vergangenen Jahr höher als veranschlagt. (Texte en français >>)


Diese Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Franken werden für den zusätzlichen Abbau der GREIV-Warteliste eingesetzt. Dadurch stehen 2019 insgesamt 180 Millionen Franken für die Einmalvergütungen grosser Photovoltaikanlagen zur Verfügung.

Warteliste um zusätzliche 400 grosse PV-Anlagen abgebaut
Im Verlauf des Jahres 2019 erhalten damit alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr Gesuch bis 31. Januar 2014 eingereicht hatten. Die GREIV-Warteliste kann damit zusätzlich um rund 400 grosse Photovoltaikanlagen abgebaut werden (100 bereits realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 27 MW plus 300 noch nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 70 MW). Insgesamt erhalten damit im Jahr 2019 über 2'000 grosse Photovoltaikanlagen eine GREIV-Zusicherung (siehe ee-news.ch vom 12.11.2019 >>).

Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik in der Beilage). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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