Grosse Photovoltaikanlagen haben weniger günstige Förderbedingungen, wenn der produzierte Strom nicht oder kaum selbst verbraucht wird. Damit die Förderbedingungen rasch verbessert werden, hält die UREK-N an ihrer Initiative fest.

UREK-N: Will Ausbau der grossen Photovoltaikanlagen vorantreiben

(PM) Die Umweltkommission des Nationalrates hält an ihrer Initiative zur Förderung grosser Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch fest. Angesichts des zukünftigen steigenden Strombedarfs sei es dringlich, das ungenutzte Potenzial grosser Dachflächen besser auszuschöpfen. Zudem hat die Kommission mehrere parlamentarische Initiativen geprüft und die weiteren Arbeiten an ihrer Initiative zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft vorbereitet. (Article en français >>)

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, ihre parlamentarische Initiative zur Förderung grosser Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (20.401 >>) in ihrem Rat einzureichen. Anlässlich ihrer Sitzung vom 10. und 11. Februar 2020 hatte die Kommission eine parlamentarische Initiative beschlossen, welche eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes verlangt. Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative angesichts der bevorstehenden Revision des Energiegesetzes keine Folge gab, befasste sich die Kommission erneut mit der parlamentarischen Initiative. Sie stellt wiederholt fest, dass der Ausbau an grossen Photovoltaikanlagen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Strombedarfs leisten kann. Die anspruchsvolle Revision des Energiegesetzes und die damit abgestimmte Revision des Stromversorgungsgesetzes werden sicher viel Zeit in Anspruch nehmen, zu Unsicherheiten führen und damit die Investitionsbereitschaft in grosse Photovoltaikanlagen hemmen. Bereits heute haben grosse Photovoltaikanlagen indirekt weniger günstige Förderbedingungen, wenn der produzierte Strom nicht oder kaum selbst verbraucht wird. Damit die rasche Verbesserung der Förderbedingungen gewährleistet werden kann, hält die Kommission an ihrer parlamentarischen Initiative fest.

Auswirkungen von Gesetzesvorlagen auf CO2-Emissionen
Die Kommission hat im Rahmen der Vorprüfung zweier parlamentarischen Initiativen diskutiert, inwiefern die Auswirkungen von Gesetzesvorlagen auf die CO2-Emmissionen systematischer berücksichtigt werden sollen in den parlamentarischen Verfahren. Während die parlamentarische Initiative 19.403 >> verlangt, die Auswirkungen einer Vorlage auf die CO2-Emissionen in den Botschaften des Bundesrates darzulegen, fordert die parlamentarische Initiative 19.404 19.404 >> in Anlehnung an die Ausgabenbremse, dass in jedem Rat die Mehrheit der Parlamentsmitglieder Vorlagen mit negativer Emissionsbilanz zustimmen muss.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit je 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Sie identifiziert keinen ausgewiesenen Handlungsbedarf: Die Botschaften des Bundesrates müssen bereits Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Umwelt und künftige Generationen enthalten. Zudem hält die Kommission die Anliegen der parlamentarischen Initiativen für kaum praktikabel. Eine Minderheit unterstützt die parlamentarischen Initiativen. Die Bekämpfung des Klimawandels sei eine ganzheitliche Aufgabe, auf welche das Parlament in seinem Handeln sensibilisiert werden soll. Entsprechend sollen auch spezifisch die Auswirkungen auf die CO2-Emissionen wo möglich in den Botschaften des Bundesrates erläutert werden.

Einschränkungen des Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauvorhaben
Anlässlich der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 19.409 >> hat sich die Kommission mit dem Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen auseinandergesetzt. Das sogenannte Verbandsbeschwerderecht ist im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und im Umweltschutzgesetz verankert. Die parlamentarische Initiative verlangt, das Beschwerderecht analog zum Umweltschutzgesetz auch im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz einzuschränken. Diese Einschränkungen sollen für kleinere Projekte innerhalb der Bauzone gelten. Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Generell erachtet sie das Verbandsbeschwerderecht als sinnvoll und bewährt, bei kleineren Projekten entstünde Privaten aber unverhältnismässiger Aufwand, wenn diese – allenfalls über mehrere Instanzen – einer Beschwerde entgegenstehen müssten. Ein Teil der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf und stellt fest, dass die verfügbaren Zahlen über die Anzahl der Beschwerden nicht eindeutig auf einen unverhältnismässigen Gebrauch des Beschwerderechts schliessen lassen.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Die Kommission hat beschlossen, für die Beratungen zur parlamentarischen Initiative 20.433 >> eine Subkommission einzusetzen. Diese soll die verschiedenen Anliegen der Initiative vertieft prüfen und mit dem Einbezug von betroffenen Branchen einen Vorentwurf zuhanden der Plenarkommission ausarbeiten.

Die Kommission hat am 10./11. August 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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