Dank der im vergangenen November angekündigten Erhöhung der Förderkontingente für Photovoltaikanlagen durch das Bundesamt für Energie sinken die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Einmalvergütung massiv.

Swissolar zur Revision EnV und EnFV: Einfachere Bildung von ZEV, massvolle Anpassung der EIV - gute Aussichten für Photovoltaik im 2019

(Swissolar) Vereinfachungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch und eine massvolle Absenkung der Förderbeiträge für Photovoltaik: Die heute vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen werden zusammen mit den erhöhten Förderkontingenten den Zubau von Solaranlagen unterstützen. Swissolar rechnet mit einem Marktzuwachs von 30 Prozent. Es besteht jedoch weiterhin ein grosser Handlungsbedarf beim Abbau des bürokratischen Aufwands.


Am 27.2.19 hat der Bundesrat die Revision zweier Verordnungen beschlossen, die für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz von grosser Bedeutung sind (siehe ee-news.ch vom 27.2.19 >>). Sie treten bereits am 1. April dieses Jahres in Kraft. Inakzeptabel ist die äusserst kurze Vorlaufzeit, die es den Solaranbietern fast unmöglich macht, sich rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

Inhaltlich sind die Anpassungen aus Sicht der Solarbranche mehrheitlich positiv zu bewerten:

  • In der Energieverordnung (EnV) gibt es Vereinfachungen bei der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV). Parzellen können neu zusammengeschlossen werden, auch wenn dazwischen ein Verkehrsweg liegt. Leider wurde der Vorschlag von Swissolar nicht berücksichtigt, wonach ZEV das Verteilnetz des Netzbetreibers gegen Entgelt nutzen dürften.

    Die äusserst restriktiven Bestimmungen zum Schutz der Mieter innerhalb eines ZEV wurden leicht angepasst. Neu kann der Kostenvorteil des Solarstroms gegenüber dem vom Netz bezogenen Strom je hälftig zwischen Solaranlagenbetreibern und Mietern aufgeteilt werden, womit zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen insbesondere auf Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

  • Gemäss der Energieförderverordnung (EnFV) fallen die Kürzungen bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen weniger massiv aus als ursprünglich vorgeschlagen. Bei Anlagen unter 30 kW (ca. 200 Quadratmeter) liegen die leistungsbezogenen Beiträge 15 Prozent tiefer aus als bisher, bei den grösseren Anlagen wird auf eine Kürzung verzichtet. Damit wurde der Tatsache wenigstens teilweise Rechnung getragen, dass die Senkungen bei den Preisen für Solarmodule durch den steigenden bürokratischen Aufwand wieder wettgemacht werden. Sehr zu bedauern ist jedoch, dass keiner der Vorschläge von Swissolar für Anpassungen an weiteren Verordnungen (VPeA, NIV) mit dem Ziel, unnötige administrative Aufwände beim Bau und Betrieb solcher Anlagen zu reduzieren, übernommen wurde. Dieser Aufwand liegt heute bei einer Kleinanlage bei rund 15 Arbeitsstunden!

Positive Marktaussichten
Dank der im vergangenen November angekündigten Erhöhung der Förderkontingente für Photovoltaikanlagen durch das Bundesamt für Energie sinken die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Einmalvergütung massiv. Bei Kleinanlagen erhält der Investor das Geld aktuell spätestens 1 ½ Jahre nach der Anmeldung, bei Grossanlagen ab 100 kW liegt die Wartezeit bei deutlich unter 3 Jahren. Zusammen mit den Verbesserungen bei den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch und der massvoll ausgefallenen Kürzung der Förderbeiträge wird dies zu einem deutlichen und dringend notwendigen Schub im Photovoltaikmarkt führen. Swissolar erwartet für das laufende Jahr einen Zubau von 330-350 MW, etwa 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Markterhebung liegt erst im Julie 2019 vor.

Zur Swissolar-Vernehmlassungsantwort vom 17.10.2018

Text: Swissolar

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