Da die Flächen für die Errichtung neuer Anlagen bereits genehmigt sind, kann mit erheblichen Einsparungen bei den Grundstückskosten gerechnet werden. Vor Ort wurden bereits Solarstromanlagen mit einer Kapazität von 250 MW in Betrieb genommen. Der Solarpark soll zukünftig über eine Spitzenleistung von 2000 MW verfügen.
Minimalkapazität je Anlage 50 MW
In der zweiten Ausschreibung werden Erzeugungsvolumina über 2000 MW vergeben, wobei die Minimalkapazität je Anlage 50 MW sind. Es besteht auch hier die Möglichkeit, den Zuschlag für die Gesamtkapazität zu erhalten. Die Standortwahl zur Errichtung der Anlagen erfolgt über die Bewerber. Die Ausschreibungsfrist endet am 23. April 2018.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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