Aus Sicht der Verbände ist die neue Regelung mutlos. Sie wird die Blockade beim Windenergieausbau nicht beenden. Windenergie hat offenbar keine Priorität in Baden-Württemberg. Ein Neubeginn ist erforderlich.

Umweltministerium Baden-Württemberg und LUBW: Legen aktualisierte Planungshinweise Vögel für Windenergieanlagen vor

(PM) Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist der Arten- und Naturschutz in besonderem Maße zu berücksichtigen. Details dazu regeln unter anderem die Planungshinweise der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat nun zusammen mit der LUBW eine aktualisierte Fassung der Planungshinweise vorgelegt. Die am 18. Januar 2021 veröffentlichten Hinweise sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter gestalten.


Kritik kommt vom Landesverband Baden-Württemberg des deutschen Bundesverbands Windenergie (BWE-LV BW) und dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW). Das Problem aus ihrer Sicht: Die neuen Planungshinweise gelten bis auf Weiteres parallel zu den alten – Konflikte in den Genehmigungsverfahren sind damit vorprogrammiert. Zudem sind die Hinweise wenig praxistauglich. Nach ersten Abschätzungen der Verbände werden die Ziele des Ministeriums daher klar verfehlt.

Enttäuschende Regeln
Auf die veröffentlichten ‚Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen‘ haben der BWE-LV BW und der VfEW besorgt reagiert. Die getroffenen Regeln sind für die Verbände, die sich nach Aufforderung durch das Umweltministerium intensiv in die Fachdiskussion eingebracht hatten, enttäuschend. Die vom Umweltministerium veröffentlichten Hinweise kommen für die Planungspraxis zu spät, sind für Verwaltung und Gerichte kompliziert und werden so die Blockade des Windenergiezubaus im Land nicht lösen können. Auch der nicht umfassende und intransparente Prozess beim Zustandekommen der Neuregelung und die Kommunikation müssen künftig besser gestaltet werden, so die Branchenverbände.

Nebeneinander verschiedener Regelwerke vergrößert Unsicherheit
Das baden-württembergische Umweltministerium als Auftraggeber zielte mit der Aktualisierung unter anderem auf eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ab, ohne dabei den Artenschutz zu mindern. Diese Ziele fanden großen Zuspruch bei den Akteuren der Windenergie – bei den Betreibern von Windparks, Naturschutzvereinigungen, Kommunen und Genehmigungsbehörden gleichermaßen. Aus einmütiger Sicht der Verbände werden die Ziele jedoch deutlich verfehlt. „Mit einem Nebeneinander verschiedener Regelwerke zum Artenschutz schafft das Umweltministerium aus unserer Sicht weder Rechtssicherheit noch erreichen wir die dringend notwendige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren“, erklärt Julia Wolf, seit November 2020 neue BWE-Landesvorsitzende. „Im Gegenteil: wir erwarten, dass die Unsicherheit bei den Behörden zunimmt und die Angriffsfläche für Windkraftgegner noch größer wird. Beides führt zu längeren Genehmigungsverfahren und geringerer Rechtssicherheit – im Endeffekt werden somit weniger Windparks gebaut. Das vom Land Baden-Württemberg formulierte Ziel von 100 neuen Windenergieanlagen pro Jahr als wichtigem Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele wird somit praktisch unmöglich.“

Torsten Höck, VfEW-Geschäftsführer, betont, dass die Expertise der beiden Verbände während des Aktualisierungsprozesses nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Uns ging es nie um eine Herabsenkung der Artenschutzstandards mit negativen Folgen für den Vogelbestand, sondern um eine vertretbare und praktikable Anpassung der Erfassungs- und Bewertungsvorgaben“, so Höck. Die jüngst veröffentlichten Planungshinweise werden nun von den Fachleuten aus der Windenergieplanung auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Sollten sich die Befürchtungen aus der Branche bestätigen, sind die Planungshinweise unbedingt flexibel zu halten und in einem zeitnah startenden, zielgerichteten Prozess nachzubessern.

Ohne Klimaschutz kein Arten- und Naturschutz
Im Einklang mit dem Ziel der Landesregierung, den naturverträglichen Windenergieausbau in Baden-Württemberg voranzubringen, nehmen die Verbände das Land in dessen Verantwortung und fordern den sofortigen Einstieg in einen strukturellen Neubeginn der Windenergieplanung. „Es muss nach der Landtagswahl im März 2021 endlich gelingen, zügig und juristisch tragfähig ausreichend geeignete Gebiete für die Windenergie auszuweisen und Genehmigungsverfahren in diesen Gebieten zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne dabei den Artenschutz zu vernachlässigen“, fordert Wolf. Klima- und Naturschutz müssten zusammengedacht werden. „Denn Klimaschutz ist gelebter Arten- und Naturschutz“, so Wolf. Deshalb ist der BWE-LV BW seit mehreren Monaten im intensiven Austausch mit den Naturschutzverbänden im Land, um gemeinsam einen Neubeginn zu ermöglichen. „Unsere beiden Verbände fordern eine schnelle Trendwende, sonst sind am Ende beide, der Klimaschutz und der Naturschutz, die Verlierer“, ergänzt Torsten Höck.

Text: VfEW und BWE – Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

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1 Kommentare

Max Blatter

Kein noch so gutes Gesetz kann den konstruktiven Dialog zwischen den Anliegen der Produktion erneuerbarer Energie einerseits und des Natur- und Artenschutzes andererseits ersetzen.

Ein schlechtes Gesetz kann diesen Dialog allerdings be- oder gar verhindern. Ohne ihn geht aber gar nichts.

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