Der Netzzustandsmonitor macht die aktuellen Netz- und Systemzustände von Übertragungs- und unterlagerten Verteilnetzbetreibern transparent. Diese müssen den Monitor bis Ende 2020 umsetzen. ©Bild: VDE

VDE|FNN: Netzzustandsmonitor sorgt für mehr Transparenz und bessere Abstimmung zwischen den Stromnetzbetreibern

(ee-news.ch) Um das Energiesystem auch mit der Energiewende sicher und stabil zu halten, müssen sich Netzbetreiber untereinander über alle Spannungsebenen hinweg enger austauschen. VDE|FNN schafft dafür mit dem neu definierten Netzzustandsmonitor die Grundlage. Der Monitor ist seit Inkrafttreten der VDE-Anwendungsregel ‚Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze‘ (VDE-AR-N 4141-1) im Januar 2019 in ganz Deutschland verpflichtend. Alle Übertragungsnetzbetreiber und ihre unterlagerten Verteilnetzbetreiber müssen den Monitor bis Ende 2020 umsetzen.


Der Netzzustandsmonitor ist eine Anzeige im Netzleitsystem, die die aktuellen Netz- und Systemzustände mit Gefährdungen und Störungen darstellt. Dabei wird nach den Betriebszuständen Normal-, Alarm- und Notfallbetrieb unterschieden. Die wichtigsten Daten zum Netzzustand sind für die Netzbetreiber an Schnittstellen gegenseitig einsehbar. Der Netzzustandsmonitor sorgt für mehr Transparenz und fördert einen störungsfreien Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze. Nicht zuletzt gibt es durch die europäischen Network Codes Vorgaben, die eine engere Abstimmung der Netzbetreiber erfordern.

Verschiedene Anwendungsregeln
Wie eine reibungslose Zusammenarbeit der Netzbetreiber funktioniert, definiert VDE|FNN in verschiedenen Anwendungsregeln: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze (VDE-AR-N 4141-1),
Kaskadierung von Massnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen (VDE-AR-N 4140). Die Veröffentlichung der Anwendungsregel Automatische Letztmassnahmen (E VDE-AR-N 4142) ist Herbst 2019 geplant, die Veröffentlichung der Anwendungsregel Schnittstelle Verteilnetz/Verteilnetz (VDE-AR-N 4141-2) für Ende 2020.

Abstimmung auch bei Planungsprozessen
Neben Abstimmungen im operativen Netzbetrieb sind nun auch Planungsprozesse Teil des Regelwerkes. Dabei stimmen sich Netzbetreiber etwa über Netzausbau und betriebsbedingte Abschaltungen, beispielsweise bei notwendigen Wartungsarbeiten, ab. Wie im Strassen- und Schienenverkehr gilt auch im Netzbetrieb: Je höher die Netze ausgelastet sind, desto schwieriger ist es, Baumassnahmen zu planen. Umso wichtiger ist es, dass sich Netzbetreiber bei geplanten Bauprojekten abstimmen und zum Beispiel Freischaltungen koordinieren und langfristig gemeinsam planen.

Die Kommunikation zwischen den Netzbetreibern ist Voraussetzung für einen zuverlässigen Systembetrieb. Verteilnetzbetreiber werden nun im grösseren Umfang Systemdienstleistungen bereitstellen und die Spannungshaltung an der Schnittstelle zum Übertragungsnetz aktiv unterstützen.

Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze (VDE-AR-N 4141-1) >>

Kaskadierung von Massnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen (VDE-AR-N 4140) >>

Automatische Letztmassnahmen (E VDE-AR-N 4142) >>

Text: ee-news.ch, Quelle: VDE Deutscher Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.

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