Gesammelt wird bis am 28. Juni 2018, danach wird die Petition von uns beim Departement UVEK eingereicht. Bild: NWA Schweiz

NWA Schweiz: Solar-Befreiungspetition - Befreiung statt Blockierung der Photovoltaikanlagen

(PM) Das Bundesamt für Energie (BFE) verfolgt seit 2013 mit Erfolg das Ziel, den Zubau von Photovoltaik (PV) in der Schweiz mit allen Mitteln zu bremsen. Bei den anderen erneuerbaren Produktionsarten, die mit der KEV gefördert wurden und werden, will das BFE die Warteliste bis Ende 2016 bzw. 2017 abbauen. Bei der Photovoltaik nur bis am 30. Juni 2012. Im Vergleich zu früheren Ankündigungen des BFE ist dies ein Bruch von Treu und Glauben. NWA Schweiz lanciert daher eine Solar-Befreiungspetition.


Problem 1

Im Vertrauen auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wurden in der Schweiz seit2009 tausende neue Photovoltaikanlagen gebaut. Weil sich aber viel mehr Anlagen bei der KEV angemeldet hatten, als vom Bundesamt für Energie (BFE) Freigaben für die KEV vergeben wurde, gab es eine immer längere Warteliste von angemeldeten Anlagen, die noch nicht von der KEV profitieren konnten.

Lösung 1
Weil schon 2012 klar wurde, dass mehr Geld gebraucht wird, wurde mit der parlamentarischen Initiative 12.400 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine höhere KEV-Abgabe beschlossen und mit einer Verdreifachung der Freigaben von PV-Anlagen in die KEV. Konkret sollten nicht mehr nur 50 MW Photovoltaik-Anlagen pro Jahr freigegeben werden, sondern 150 MW jährlich ansteigend. Darum stand im Energiegesetz ab 1.1.2014: "Die periodischen Zubaumengen für die Photovoltaik sind für die Jahre 2014 bis 2016 so festzulegen, dass sie kontinuierlich erhöht werden können."

Problem 2
Obwohl genügend Geld im KEV Fonds vorhanden war, hat das BFE die Freigaben von Beiträgen an Photovoltaik-Anlagen in der KEV jährlich gesenkt: 2014 165 MW, 2015 100MW, 2016 50 MW, 2017 Null MW. Damit wurde die Warteliste für PV Anlagen immer länger statt kürzer. Das wurde zu einem Problem für die Besitzer dieser bereits gebauten PV-Anlagen, die nicht in die KEV kommen: Er oder sie kann weder die Investition amortisieren oder verzinsen, meist werden nicht einmal die Betriebskosten gedeckt. Die negative Wirkung der Politik des BFE ist nun auch in der Statistik gut sichtbar: Während der Zubau von Photovoltaik weltweit exponentiell steigt, sinkt er in der Schweiz seit 2013.

Mit der Energiestrategie 2050 hätten wieder viel mehr PV Anlagen freigegeben werden können. Das BFE schrieb vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050, in der Vernehmlasssung zu den Verordnungen zur ES 2050, dass mit der Variante A die PV-Warteliste bis Ende 2014 abgebaut werden könne. Erwartet wurde eigentlich ein Abbau der PV Warteliste bis Anmeldedatum Ende 2016.

Problem 3
Nach der Abstimmung hat dasselbe BFE beschlossen, die PV Warteliste nur bis Mitte 2012abzubauen. Dies, ohne dass die rechtliche Grundlage geändert hatte. Ganze 940 PV-Anlagen sollen noch bis 2022 in die KEV kommen. Das heisst, dass über 15'000 gebaute PV-Anlagen, die fest mit der Unterstützung durch die KEV gerechnet hatten, ins Nichts fallen. Oder nur auf die neue Einmalvergütung hoffen dürfen.

Keine Lösung 3: Einmalvergütung untauglich für alte KEV-Anlagen
Das Konzept der Einmalvergütungen macht nur bei neuen PV-Anlagen Sinn, und auch dort nur kombiniert mit einer Eigenverbrauchslösung, also grundsätzlich bei kleineren Anlagen. Aber bei den teureren alten Anlagen, die nur im Vertrauen auf die KEV gebaut wurden, bringt die Einmalvergütung wenig. Wer eine 2012er oder 2013er PV Anlage hat, dem hilft auch ein Beitrag von 30% der Investitionskosten nur begrenzt, der irgendwann in zweieinhalb bis sechs Jahren ausbezahlt wird. Seine oder ihre PV Anlage läuft mit Verlust, wenn sie vom Netzbetreiber nur 4 bis 8 Rp/kWh für den Solarstrom erhält, wenn es 36 Rp/kWh sein müssten. Eine Bankfinanzierungkann nicht verzinst und amortisiert werden. Bei einer typischen Anlage von 2012 können so nicht einmal die Betriebskosten gedeckt werden.

Bescheidene Solar-Befreiungspetition
Wir wollen, dass die PV gleich behandelt wird wie die anderen Produktionsarten in der KEV. Konservativ wie die NWA Schweiz ist, greifen wir mit unserer Petition die bestehende halbe Milliarde Franken Reserven im KEV Fonds nicht an. Wir möchten nur das darüber liegende überschüssige Geld verwenden für den PV-Wartelistenabbau, und damit für die Gleichbehandlung der Photovoltaik mit allen anderen Produktionsarten in der KEV. Die NWA Schweiz lanciert daher zusammen mit Partnern die Solar-Befreiungspetition, mit dem folgenden Petitionstext:

"Falls im KEV Fonds am Ende eines Jahres die Reserve für alle Verwendungszwecke den Betrag von einer halben Milliarde Franken übertrifft, soll der darüber liegende Betrag im Folgejahr vollumfänglich verwendet werden für den Abbau der KEV-Wartelisten der PV-Anlagen, bis die PV-Warteliste gleich weit abgebaut ist wie die Warteliste der anderen Strom-Produktionsarten Windkraft, Wasserkraft und Biomasse."

Gesammelt wird bis am 28. Juni 2018, danach wird die Petition von uns beim Departement UVEK eingereicht.

Text: NWA Schweiz

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1 Kommentare

Max Blatter

Die Behauptung der NWA: "Das Bundesamt für Energie (BFE) verfolgt seit 2013 mit Erfolg das Ziel, den Zubau von Photovoltaik (PV) in der Schweiz mit allen Mitteln zu bremsen." Das ist genau die Art von unproduktiver Stänkerei, die für die Energiewende nichts, aber auch gar nichts bringt! In den Köpfen der NWA-Leute scheint es ein Feindbild "BFE" zu geben...

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