In dieser Ausschreibungsrunde konnten erstmals Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt. Die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen zu stellen sind, hatte die deutsche Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2021 festgelegt.
Alle Gebote für Kombinationen mit besonderen Solaranlagen bezuschlagt
Die Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen wurden in dieser Runde bevorzugt bezuschlagt. Es gingen 13 Gebote im Umfang von 22 MW für solche Gebote ein, die alle bezuschlagt werden konnten. Davon entfielen 12 Zuschläge mit 21 MW auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit 1 MW auf einen Parkplatz. Es wurden erneut ausschliesslich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Kein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Insgesamt konnten Zuschläge für 43 Gebote mit einem Umfang von 403 MW erteilt werden.
Die Zuschlagswerte reichen von 3.95 bis 7.43 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 5.42 ct/kWh und ist damit deutlich höher als in der Vorrunde (4.55 ct/kWh). Anders als bei den technologiespezifischen Ausschreibungen wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht vergleichbar sind.
Solarausschreibung deutlich unterzeichnet
Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war deutlich unterzeichnet. Dies lag vor allem an dem gegenüber der Vorrunde massiv gesteigerten Ausschreibungsvolumen von 767 MW; in der Vorrunde im Dezember 2021 lag das Volumen noch bei 150 MW. Die eingereichte Gebotsmenge war mit 212 MW nur leicht geringer als in der Vorrunde (233 MW). Es wurden 171 Gebote eingereicht.
163 Gebote mit einem Volumen von 204 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7.00 ct/kWh und 8.91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8.53 ct/kWh und ist damit deutlich gegenüber der Vorrunde (7.43 ct/kWh) gestiegen. Es mussten sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergebnisse der Ausschreibungen >>
Text: Deutsche Bundesnetzagentur (Bnetza)
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