Die deutsche Bundesnetzagentur hat einen Wagniszuschlag von rund 3 Prozent ermittelt. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Der risikolose Basiszins beträgt 0.74 Prozent.

Deutsche Bundesnetzagentur: Senkt Eigenkapitalzinssatz für Netzbetreiber nur moderat

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat ihre Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Für Strom- und Gasnetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5.07 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3.51 Prozent vor Körperschaftsteuer festgelegt. Die Festlegungen werden am 27. Oktober im Amtsblatt der deutschen Bundesnetzagentur veröffentlicht.


Aktuell betragen die Zinssätze 6.91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5.12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.

Gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze
Für den Zeitpunkt der Festlegung ist entscheidend, dass der Zinssatz Anfang 2022 in die Bestimmung der Erlösobergrenzen der Gasnetzbetreiber und den damit einhergehenden Effizienzvergleich einzubeziehen ist. Die gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze erfolgt, weil nicht allein infolge unterschiedlicher Zinssätze aufgrund einer ungleichzeitigen Festlegung ungewollte Lenkungseffekte des Eigenkapitals entstehen sollen und Investitionen bevorzugt im Gasnetz getätigt werden.

Bestandteile des Zinssatzes
Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Der risikolose Basiszins beträgt 0.74 Prozent. Derzeit sind am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass dieser Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Masse steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre. Gleichwohl hat die deutsche Bundesnetzagentur Vorkehrungen getroffen, den Eigenkapitalzinssatz bei einer unerwarteten Änderung des Zinsumfeldes während der nächsten Regulierungsperiode unmittelbar anpassen zu können.

Die Bundesnetzagentur hat einen Wagniszuschlag von rund 3 Prozent ermittelt. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Offen war noch eine mögliche Auswirkung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz. Vor dem Hintergrund der Konsultation, in der diese Auswirkungen näher analysiert wurden, war der Wagniszuschlag gegenüber dem im Juli veröffentlichten Wert um 0.395 Prozent anzuheben. Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des zunächst konsultierten Wertes von 4.59 Prozent um 0.48 Prozent auf 5.07 Prozent.

Beschlüsse hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 Stromnev bzw. Gasnev >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (Bnetza)

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