Sollen mit Hilfe der Stadtwerke Tübingen auch nach der EEG-Förderung weiterlaufen: Private PV-Anlagen aus den Anfängen der Energiewende. ©Bild: Grammer Solar / R. Ettl

Auslaufende EEG-Förderung: Stadtwerke Tübingen kaufen Strom aus Post-EEG-Solaranlagen zu besseren Konditionen als gesetzlich vorgesehen ab

(PM) Nach 20 Jahren am Netz stehen die ersten privaten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland demnächst am Scheideweg: Die Panels produzieren nach wie vor wertvollen Solarstrom. Kein Grund also sie abzubauen. Zum Jahresende 2020 jedoch fallen diese Anlagen aus der staatlichen EEG-Förderung. Die Stadtwerke Tübingen haben deshalb ein Angebot entwickelt, um für diese sogenannte Post-EEG-Anlagen eine attraktive Perspektive zu schaffen – und ihren Ökostrom im Netz zu behalten.


Die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen lange Zeit attraktiv und sorgte für einen PV-Boom auf Deutschlands Dächern. Für die Energiewende ist Solarstrom ein wichtiger Baustein. Der Anteil an regenerativ erzeugtem Ökostrom soll stetig wachsen. Dafür sind noch viel mehr PV-Anlagen nötig – und die Altanlagen sollten nach Möglichkeit weiterlaufen, denn auch ihr erzeugter Sonnenstrom ist ein wertvoller Beitrag zur Energiewende.

Übernahmeangebot
Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, springen die Stadtwerke Tübingen nun ein und sorgen selbst für ein ‚Übernahmeangebot‘. Damit möchten sie als Partner der PV-Pioniere die Anlagenbesitzer vor grösseren Investitionen bei technischen Umrüstungen der Anlagen bewahren, ihnen bürokratischen und wirtschaftliche Belastungen nehmen und ihnen das einfache, unkomplizierte Weiterlaufenlassen ihrer PV-Anlage ermöglichen. Das ist gut für die Anlagenbesitzer, aber auch für das Ökostrom-Portfolio der swt: Der Anteil an regional erzeugtem Ökostrom steigt und die neuen Abnahmemengen können zu 100 Prozent an die Ökostromkunden der Stadtwerke weitergegeben werden.

Deutlich besser als gesetzliche Auffangvergütung
Die Stadtwerke Tübingen kaufen den PV-Anlagenbetreibern, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen, den gesamten erzeugten Solarstrom ab und vergüten ihn mit sechs Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Gesetzlich vorgesehen ist eine sogenannte Auffangvergütung durch den Netzbetreiber zu Marktpreisen – das sind zwischen 2.5 und 3 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr. Im Gegenzug erhalten die PV-Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der Stadtwerke Tübingen und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten. Technische Umrüstungen der Anlagen oder der Mess- und Zählertechnik sind derzeit nicht nötig.

Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber verabschiedet sind, wollen die Stadtwerke Tübingen auch weitere Tarife im Bereich Eigenstromnutzung und in Kombination mit Speichertechnik anbieten.

Text: Stadtwerke Tübingen

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