Teilgebiete in Deutschland gemäss § 13 Stnadortauswahlgesetz. ©Bild: BGE

Gesellschaft für Endlagerung: In Deutschland sind 90 Gebiete für Atommüll-Endlagerung geeignet

(ee-news.ch) Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat am 28. September den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse der ersten Auswertung von bereits existierenden geologischen Daten über den Untergrund Deutschlands. Das Ergebnis sind zum einen die Gebiete, die für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ungeeignet sind, als auch die Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation dafür erwarten lassen.


Die BGE hat 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 240‘000 Quadratkilometer ermittelt. Da sich Teilgebiete teilweise überlagern, ist die Gesamtfläche auf der ehemals weissen Deutschlandkarte aber kleiner: rund 194‘000 Quadratkilometer oder rund 54 Prozent der Landesfläche.

Was sind Teilgebiete?
Teilgebiete sind Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Es gibt sehr kleine Teilgebiete, beispielsweise Salzstöcke, aber auch sehr grosse Teilgebiete, beispielsweise grosse Tonformationen, die sich über mehrere Landkreise oder auch Bundesländergrenzen hinweg erstrecken können. Manche Teilgebiete sehen auf der geografischen Karte aus wie eine Inselgruppe. Dort könnte eine Störungszone eine Wirtsgesteinseinheit im Untergrund unterbrechen, oder in einem Teil der Formation kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein, in anderen Teilen der Formation dagegen schon.

Teilgebiete in fast allen Bundesländern
Laut dem Zwischenbericht verteilen sich die Teilgebiete auf alle deutschen Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands. Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130‘000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30‘000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen, also Salzstöcken, und 14 Teilgebiete in stratiformen - also flachen - Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81‘000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein. An der Grösse der Teilgebiete lasse sich erkennen, dass man von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sei, sagt Steffen Kanitz, der in der BGE-Geschäftsführung für die Standortauswahl zuständig ist. Jetzt wolle man mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit über die Ergebnisse, die Methoden zur Anwendung der Kriterien des Standortauswahlgesetzes und die Arbeit an neuen Aufgaben von BGE-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern diskutieren.

Gorleben wird aus dem Verfahren ausgeschlossen
Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des Standortauswahlgesetzes, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Der Salzstock Gorleben wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht betrachtet.

Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Zwischenbericht Teilgebiete soll als Grundlage für die erste Phase der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt dienen, zu dem noch keine Fakten geschaffen sind. Damit sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, auf die Ergebnisse des weiteren Standortauswahlverfahrens Einfluss zu nehmen.

Noch keine Vorentscheidung für einen Standort
Der Zwischenbericht Teilgebiete sei noch keine Vorentscheidung über einen möglichen Standort für Endlager für hochradioaktive Abfälle, schreibt die BGE. Das Ziel des nächsten Schritts im Standortauswahlverfahren sei die weitere Eingrenzung des Suchraums von Teilgebieten zu Standortregionen. Dies soll mit Hilfe von so genannten vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen, den geowissenschaftlichen Kriterien und möglicherweise auch der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien umgesetzt werden. Unter planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden beispielsweise die Besiedlungsdichte, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Kulturdenkmäler verstanden. Diese Kriterien sollen jedoch immer nur dann zum Zug kommen, wenn die geologischen Voraussetzungen an einem anderen vergleichbaren Standort genauso gut sind. Denn die Aufgabe der BGE sei es, den Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle für eine Million Jahre bietet.

BGE-Zwischenbericht Teilgebiete >>

Interaktive Karte zu den Teilgebieten >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Deutsche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert