Die garantierte EEG-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen läuft in Deutschland am 31. Dezember 2020 aus. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Betreibern Tipps, was zu tun ist. ©Bild: Grammer Solar / R. Ettl

Verbraucherzentrale NRW: Was soll ab 2021 mit dem Solarstrom aus Post-EEG-Anlagen passieren?

(PM) Wer in Deutschland vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht jetzt vor einer schweren Entscheidung: Was soll ab dem kommenden Jahr mit dem Strom passieren? Denn dann fallen diese Anlagen aus der EEG-Förderung. Betroffene sollten erste Angebote von Versorgern in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten, lautet der Rat der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen.


Die garantierte EEG-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie auch nicht mehr abnehmen. Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen aber ist derzeit noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Deutschen Bundestag verhandelt. Trotzdem läuft eine Frist bis 30. November – spätestens dann muss der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll. Was also tun?

Ruhe bewahren
Vor allem lautet die Devise: Ruhe bewahren. Es gibt erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzunehmen. Meistens sind dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten. Passieren kann nichts– schlimmstenfalls können Betreiber Ihre Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten.

Anlage checken
Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fliesst dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.

Versicherung kündigen
Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.

Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit?
Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3.5 kW Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.

Den Strom verkaufen?
Die bisher gesetzlich vorgesehene Direktvermarktung als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Dazu zählen u. a. die Angebote von Sonnen (siehe ee-news.ch vom 21.7.20 >>) und EWS (siehe ee-news.ch vom 1.2.20 >>). Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

Text: Verbraucherzentrale NRW

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