Der Verband Swiss Small Hydro hat sich kritisch zu den geplanten Anpassungen geäussert. Aus seiner Sicht fehlen insbesondere Lösungsansätze für die Konzessionierung von 300 bis 400 Kraftwerken mit ehehaften Wasserrechten.

Wasserkraft: Änderungen bei den Rahmenbedingungen für Erneuerbare betreffen auch die Kleinwasserkraft

(Programm Kleinwasserkraftwerke) Seit dem Frühling 2020 laufen beim Bund gleichzeitig mehrere Vernehmlassungen mit der Absicht, die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien – und damit auch die Kleinwasserkraft – grundlegend zu ändern. Der Bundesrat beabsichtigt dabei, die dezentrale Stromproduktion zu stärken und die erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren.


Die Vernehmlassungen betreffen das Energie-Gesetz EnG, die entsprechenden Verordnungen des Bundesrats und die Stromversorgungsverordnung StromVV.

Vorentwurf EnG – Förderung Kleinwasserkraft ab 2023
Für einen stärkeren und gezielteren Zubau der erneuerbaren Energien soll die Planungssicherheit erhöht und die Investitionsanreize verbessert werden. So sollen die aktuellen Richtwerte für den Ausbau bis 2035 zu verbindlichen Zubauwerten erklärt werden und ein Ziel für 2050 ins Gesetz aufgenommen werden. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele nicht erreicht werden, können zusätzliche Massnahmen beantragt werden.

Die per 2023 auslaufende Förderung über das Einspeisevergütungssystem (für Neuanlagen) soll durch Investitionsbeiträge abgelöst werden und bis 2035 andauern. Dabei soll auch ein Teil der Projektierungskosten gefördert werden können. Die Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Anlagen wird bereits heute mittels Investitionsbeiträgen gefördert und soll entsprechend bis 2035 weitergeführt werden. Der Bundesrat hat sich im Sinne der Kontinuität bisheriger Förderungen bewusst gegen einen grundsätzlichen Systemwechsel entschieden, da dieser negative Auswirkungen auf den Zubau und die Fördereffizi-enz gehabt hätte. Die Vernehmlassungsfrist für den Vorentwurf des EnG ist am12. Juli abgelaufen (Medienmitteilung des Bundesrats siehe ee-news.ch vom 5.4.20 >>).

Verordnungen zum EnG
Für die Kleinwasserkraft sind insbesondere die Anpassungen der Energieförderungsverordnung EnFV und der Energieverordnung EnV von Bedeutung. Weiter wurden auch die Geoinformationsverordnung GeoIV und die Energieeffizienzverordnung EnEV angepasst. In der EnFV ist heute geregelt, dass Wasserkraftanlagen unter anderem dann einen Investitionsbeitrag für erhebliche Erweiterungen beantragen können, wenn die Ausbauwassermenge um 20 % erhöht wird. Neu soll in der Verordnung präzisiert werden, dass diese Erhöhung der Ausbauwassermenge nur dann als erhebliche Erweiterung gilt, wenn die Anlage zusätzlich über einen Speicher verfügt, mit dessen Inhalt während sechs Volllaststunden Elektrizität produziert werden kann.

Weiter wird die Meldefrist für den Wechsel in die Direktvermarktung von drei auf einen Monat verkürzt und die Wasserkraftanlagen an Ausleit- und Unterwasserkanälen gelten neu als «selbstständig betreibbar». Letztere können für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen Investitionsbeiträge beantragen. Bei der EnV soll dem BFE die Möglichkeit geschaffen werden, Geodaten zu sämtlichen registrierten Anlagen zur Stromproduktion zu publizieren. Dank dieser räumlichen Übersicht kann der Zubau an Produktionsanlagen transparent dargestellt werden. Publiziert werden Daten zu Technologie, Standort, Anlagenkategorie (z.B. integriert, freistehend oder angebaut bei der Photovoltaik), Leistung und Inbetriebnahmedatum. Diese Daten werden dem BFE von der Vollzugsstelle (Pronovo AG) auf Basis der im Herkunftsnachweissystem registrierten Anlagen geliefert. Schliesslich wird auch die Geoinformationsverordnung GeoIV angepasst, so dass die Geobasisdatensätze «Überflutungskarten für Stauanlagen unter Bundesaufsicht» und «Elektrizitätsprodukti-onsanlagen» in den Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts aufgenommen werden können (Medienmitteilung des UVEK siehe ee-news.ch vom 28.4.2020>>).

StromVV
Die geplanten Anpassungen in der StromVV dürften insbesondere für Anlagen mit Eigenverbrauch oder dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV von Interesse sein. Sie schafft die Möglichkeit, dass die Prosumenten und Endverbraucher nicht nur Anspruch auf eine Visualisierung der Messdaten haben, sondern unentgeltlich in geeignetem Datenformat auf alle Messdaten. Damit sollen die Entwicklung der erneuerbaren Stromproduktion und damit verbundene Innovationen unterstützt werden (Medienmitteilung des UVEK siehe ee-news.ch vom 29.5.20 >>).

Stellungnahme von Swiss Small Hydro
Der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft «Swiss Small Hydro» hat sich in seiner Stellungnahme kritisch zu den geplanten Anpassungen geäussert. Aus Sicht des Verbands fehlen insbesondere Lösungsansätze für die Konzessionierung von 300 bis 400 Kraftwerken mit ehehaften Wasserrechten. Zudem kritisiert Swiss Small Hydro die Beibehaltung der Untergrenzen von 300 kW und 1 MW für die Förderung, weil dies mittelfristig die Produktion der Kleinwasserkraft reduziere (siehe ee-news.ch vom 9.7.2020 >>).

Swiss Small Hydro Stellungnahme zum Vorentwurf Revision EnG >>

Swiss Small Hydro Stellungnahme zur Anpassung von Verordnungen im Energiebereich >>

©Text: Newsletter Kleinwasserkraftwerke (KWK), Programm Kleinwasserkraft, Quelle: Newsletter 41

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