Mit der neuen Novelle müssen Bauherren in Wien künftig ihrer Solarverpflichtung auf einer Ersatzfläche nachkommen, falls auf ihrem Gebäude die Installation einer PV-Anlage nicht möglich ist. Diese Pflicht gilt nicht für Bauherren von Wohngebäuden.

Exportinitiative Energie: Wien macht Solaranlagen für neue Wohngebäude zur Pflicht

(©EE) In der österreichischen Hauptstadt Wien sollen Bauherren künftig Solaranlagen auf den Dächern von Wohnhäusern und Gebäuden für Bildungseinrichtungen installieren. Bisher galt eine solche Pflicht in Wien nur für Gewerbeimmobilien. Die Stadt will die Reform mit einer Novelle der Bauordnung umsetzen. Auf diesem Weg möchte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal dem Klimawandel entgegenwirken. Die neue Vorschrift dürfte die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich steigen lassen.


Die Leistung der Anlagen soll so ausgelegt sein, dass der erzeugte Strom im jeweiligen Haus verbraucht werden kann. Allerdings will die Stadtverwaltung Bauherren mit einer Förderung ermuntern, PV-Anlagen mit einer grösseren Leistung zu installieren, wenn dies möglich ist.

Ausnahmen von der Regel
Von der neuen Pflicht ausgenommen sind Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern. Eine Ausnahme gibt es auch für Gebäude, auf denen es nachweislich nicht möglich ist, eine PV-Anlage zu installieren – etwa aus technischen Gründen. Doch auch in diesem Fall gibt es Änderungen: Mit der neuen Novelle müssen Bauherren künftig ihrer Solarverpflichtung auf einer Ersatzfläche nachkommen. Diese Pflicht gilt allerdings nicht für Bauherren von Wohngebäuden.

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©Text: Exportinitiative Energie

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