In dieser Ausschreibungsrunde wurden 76 Gebote mit 235 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur beklagt den Rückgang bei der Sorgfalt der Gebotsabgabe der Bieter.

Solaranlagen: Zweite Sonderausschreibung deutlich überzeichnet – durchschnittlicher Zuschlagswert liegt bei 5.68 ct/kWh

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote aus der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2019 bezuschlagt. In der letzten Solarausschreibung des Jahres 2019 wurden 346 Gebote mit einem Leistungsumfang von 1344 MW abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 500 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 121 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 501 MW.


Mit Ausnahme der Stadtstaaten haben alle Bundesländer Zuschläge erhalten. Der grösste Anteil der Zuschlagsmenge ging an Bieter für Solaranlagen in Bayern (42 Zuschläge mit 148 MW). Mit deutlichem Abstand folgten Mecklenburg-Vorpommern (10 Zuschläge mit 80 MW) und Schleswig-Holstein (6 Zuschläge mit 49 MW).

Zuschlagswerte
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4.70 ct/kWh und 6.20 ct/kWh (Vorrunde 4.59 bis 5.20 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug in diesem Verfahren 5.68 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde angestiegen (Vorrunde 4.90 ct/kWh).

Formfehler führen zum Ausschluss von 76 Geboten
In dieser Ausschreibungsrunde wurden 76 Gebote mit 235 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen. Im Vergleich zu den Vorrunden sei ein deutlicher Rückgang bei der Sorgfalt der Gebotsabgabe der Bieter zu beklagen, so die Bundesnetzagentur. Insbesondere Fehler in den ausgefüllten Formularen wie falsche Anschriften, fehlerhafte Ausdrucke und nicht ausgefüllte Felder seien vermeidbar. Die erfolgreichen Bieter werden über den Zuschlag informiert. Sie müssen fristgerecht eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt.

Der nächste Ausschreibungstermin für Solaranlagen findet am 1. Februar 2020 statt

Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Dezember 2019 >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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